Abgrabung; Anzeige des Abgrabungsbeginns
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Kurzbeschreibung
Sie müssen den Abgrabungsbeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Fortsetzung der Ausführung nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verfahrensablauf