Sport- und Schützenverein; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen bis spätestens zum 1. März des Förderjahres bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.
Beschreibung
Die Vereinspauschale dient der finanziellen Unterstützung der Sport- und Schützenvereine bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Organisation des Sportbetriebs.
Sie wird für ein Haushaltsjahr gewährt und kann entsprechend ihrer Zweckbestimmung für Ausgaben im personellen (zum Beispiel Beschäftigung von Trainern und Übungsleitern) und sachlichen Bereich (zum Beispiel Bewirtschaftung der notwendigen Räume und Flächen, Ausstattung mit Sport- oder Pflegegeräten) eingesetzt werden.
Die Höhe der Vereinspauschale bemisst sich nach den auf den jeweiligen Verein für das Förderjahr entfallenden Fördereinheiten. Der Wert einer Fördereinheit wird auf der Grundlage der im Förderjahr für die Gewährung der Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie der Gesamtzahl der für das Förderjahr beantragten berücksichtigungsfähigen Fördereinheiten ermittelt.
Die Anzahl der Fördereinheiten je Verein bestimmt sich nach der Anzahl seiner Mitglieder sowie den Trainer- und Übungsleiterlizenzen, die im Förderjahr eingesetzt werden sollen.
Die Mitglieder werden dabei wie folgt gewichtet:
- Mitglieder unter 27 Jahren zehnfach und
- alle übrigen Mitglieder einfach.
Mitglieder mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zehnfach gewichtet werden.
Trainer- und Übungsleiterlizenzen sind berücksichtigungsfähig, wenn sie in der vom Staatsministerium jährlich veröffentlichten Liste enthalten sind und im Förderjahr im Verein eingesetzt werden sollen. Bei der Berechnung werden die Lizenzen entsprechend den sich aus der Lizenzliste ergebenden Punktwerten gewichtet. Die Anzahl der Lizenzen die je Verein geltend gemacht werden können ist begrenzt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern, die Mitglied bei einem anerkannten Dachverband sind und bestimmte Mindestvoraussetzungen in Bezug auf ihre Finanz- und Kassenverhältnisse und die Jugendarbeit erfüllen und eine Mindestanzahl von 500 Fördereinheiten erreichen.
Fristen
Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines Förderjahres. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz WolfratshausenStichtag ist der 3. März 2025.
Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen- Antragsformular_Vereinspauschale_2025
pdf-Formular zur Beantragung der Vereinspauschale
- VP 2024 Erklärung zur Teilung von Lizenzen
pdf-Formular zur Abgabe der Teilungserklärung als Anlage zur Vereinspauschale
- Vorlage Trainerlizenzen
Excel-Vorlage mit Auswahlfeldern zur Erfassung der Trainer-Daten und Lizenzen.
Sie benötigen zur Bearbeitung das Programm Excel.
- Antragsformular_Vereinspauschale_2025
Rechtsgrundlagen
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien – SportFöR)
vom 5. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 714)
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien – SportFöR)
Weiterführende Links
- Anerkannte Lizenzen Sportförderung
In dieser Liste können Sie prüfen ob die von Ihnen eingeplanten Lizenzen in der Sportförderung zugelassen sind.
- Informationen zur Beantragung der Vereinspauschale 2025
Informationen zur Vorbereitung der Unterlagen, Liste anerkannter Lizenzen und Hilfen zur Beantragung ab 8.1.25.
Hinweise zur Nachreichung der Verwendungsnachweise des Energiepreiszuschusses.
- Informationen zur Vereinspauschale (Antragstellung, Liste der Lizenzen der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen)
- Anerkannte Lizenzen Sportförderung
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale ist bei den Kreisverwaltungsbehörden einzureichen und muss dort vollständig mit allen Angaben und Anlagen spätestens am 1. März des Förderjahres (Ausschlussfrist) eingegangen sein. Auf der Grundlage aller beantragten und berücksichtigungsfähigen Fördereinheiten sowie der im Förderjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird der Wert einer Fördereinheit ermittelt. Die Kreisverwaltungsbehörden errechnen aus der Anzahl der für den Verein jeweils berücksichtigungsfähigen Fördereinheiten sowie dem Wert der Fördereinheit die Höhe der Vereinspauschale im Förderjahr und zahlt diese an den Verein aus.
Hinweise
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz WolfratshausenBeachten Sie bitte unsere Informationen unter "Weiterführende Links". Sie finden detaillierte Informationen und Tabellenvorlagen sowie verschiedene Wege zur Beantragung der Vereinspauschale.