Jagdrecht; Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
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Kurzbeschreibung
Jägerinnen und Jäger müssen eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen beachten. Das Jagdrecht enthält sowohl Straftatbestände wie zahlreiche Ordnungswidrigkeiten.Beschreibung
Im Bereich des Jagdrechts existieren insbesondere
- Strafvorschriften in § 38 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und
- Bußgeldvorschriften in § 39 BJagdG, Art. 56 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) und § 33 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG).
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz WolfratshausenUnter den weiterführenden Links finden Sie den Verweis zur Seite der regionalen Verordnungen und Allgemeinverfügungen.
Bitte beachten Sie hierunter die Allgemeinverfügungen zu den Themen:
- Verwendung von Schalldämpfern
- Aufhebung der Allgemeinverfügung der Verwendung von Nachtsichttechnik zur Bejagung von Schwarzwild
Sowie die Betretungsverbote im Bereich der Wildfütterung in folgenden Staatsjagdrevieren des Isarwinkels:
- Breitort
- Hirschanger
- Hohenburg
- Jagerbergl
- Laindl
- Schröfeln
- Walchen
- Wilfertsau
- Windpäßel
- Vorderriß
Und die Betretungsverbote in den Eigenjagdrevieren:
- Isarauen - Rauchenberg
- Mösl
- Paindl
- Fernwöhr - Pfundberg
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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