Jagdrecht; Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurzbeschreibung

    Jägerinnen und Jäger müssen eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen beachten. Das Jagdrecht enthält sowohl Straftatbestände wie zahlreiche Ordnungswidrigkeiten.
  • Beschreibung

    Im Bereich des Jagdrechts existieren insbesondere

    • Strafvorschriften in § 38 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und
    • Bußgeldvorschriften in § 39 BJagdG, Art. 56 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) und § 33 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG).
    Zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sind die Kreisverwaltungsbehörden als untere Jagdbehörden.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen

    Unter den weiterführenden Links finden Sie den Verweis zur Seite der regionalen Verordnungen und Allgemeinverfügungen.

    Bitte beachten Sie hierunter die Allgemeinverfügungen zu den Themen:

    • Verwendung von Schalldämpfern
    • Aufhebung der Allgemeinverfügung der Verwendung von Nachtsichttechnik zur Bejagung von Schwarzwild

    Sowie die Betretungsverbote im Bereich der Wildfütterung in folgenden Staatsjagdrevieren des Isarwinkels:

    • Breitort
    • Hirschanger
    • Hohenburg
    • Jagerbergl
    • Laindl
    • Schröfeln
    • Walchen
    • Wilfertsau
    • Windpäßel
    • Vorderriß

    Und die Betretungsverbote in den Eigenjagdrevieren:

    • Isarauen - Rauchenberg
    • Mösl
    • Paindl
    • Fernwöhr - Pfundberg
  • Rechtsgrundlagen

  • Weiterführende Links


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Zuständige Mitarbeitende