Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Wechselkennzeichens
Kurzbeschreibung
Mit den Wechselkennzeichen können unter bestimmten Bedingungen zwei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen zugelassen werden.Beschreibung
Wechselkennzeichen können für Kraftfahrzeuge, die für die Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (Klasse M1), Krafträder und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (Fahrzeuge der Klasse L) sowie Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse (Klasse O1) zugeteilt werden, also z. B. zwei PKW, oder ein PKW und ein Wohnmobil, oder zwei Motorräder, oder zwei leichte Anhänger, nicht aber zwei Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen, also z. B. ein PKW und ein Motorrad.
Von den mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen kann eins oder können beide auch Oldtimer sein. Der Buchstabe H des Oldtimerkennzeichens ist dann auf dem fahrzeugbezogenen Teil des Wechselkennzeichens angebracht. Entsprechendes gilt für Fahrzeuge, die ein E-Kennzeichen führen dürfen. Mit der Beschränkung auf die gleichen Kennzeichengrößen wird gesichert, dass die ordnungsgemäße vorgeschriebene Beleuchtung der hinteren Kennzeichen gewährt ist.
Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: einem Teil, der am Fahrzeug verbleibt, und einem aufsteckbaren Zusatzteil, durch das ein Fahrzeug für die Benutzung auf der Straße zugelassen wird. Die Erkennungsnummern eines Wechselkennzeichens sind bis auf die letzte Ziffer gleich. Die letzte Ziffer der Erkennungsnummer des Fahrzeugs ist auf dem fahrzeugbezogenen Teil des Kennzeichens aufgebracht. Der übrige Teil der Erkennungsnummer des Wechselkennzeichens ist auf dem auswechselbaren Teil aufgebracht.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichenschilder gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können.Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen- Anträge auf Steuerbefreiung/-vergünstigung
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Einwilligungserklärung bei Zulassung auf Minderjährige
- Kfz.-Steuer-Rechner
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke bei Einfuhr eines Kraftfahrzeuges
- Sepa Lastschriftmandat für Einziehung der Kfz.-Steuer, Hauptzollamt Augsburg
- Vollmacht
Für die Zulassung eines KFZ.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen- Kfz-Zulassung
Zentrale Informationsseite der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde
- Kfz-Zulassung