Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit

Terminvereinbarung für Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde (nur bei persönlicher Vorsprache)
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurzbeschreibung

    Wenn Sie ein Kennzeichenschild Ihres Fahrzeuges verloren haben, es Ihnen gestohlen wurde oder es unleserlich ist, müssen Sie die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen.
  • Beschreibung

    Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das gestohlene oder verlorene Kennzeichen wird für mindestens 10 Jahre nicht mehr ausgegeben und mit einem Suchvermerk versehen.

    Nur so kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.

    Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen

    Über den Online-Dienst der Schaltfläche "Terminvereinbarung für Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsbehörde" werden Sie direkt zur Seite weitergeleitet, auf der Sie Ihr Anliegen auswählen und einen Termin buchen können.

    Zusätzlich finden Sie unter den weiterführenden Links den Verweis auf unsere Themenseite "Kfz-Zulassung" mit zusammengefassten Informationen.

    Unter den Formularen finden Sie folgende Vorlagen:
    • Vollmacht (Für die Zulassung eines KFZ).
    • Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR).

  • Erforderliche Unterlagen

    gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Zulassungsbescheinigung Teil I und II

    Prüfbericht im Original über die letzte Hauptuntersuchung

    auf Verlangen der Zulassungsbehörde; Versicherung an Eides statt des Fahrzeughalters

    bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei

    ggf. noch vorhandenes Kennzeichenschild
  • Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen
  • Kosten

    • Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.
    • Kosten für neue Kennzeichenschilder
  • Rechtsgrundlagen

  • Weiterführende Links