Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit
Terminvereinbarung für Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde (nur bei persönlicher Vorsprache)
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Kurzbeschreibung
Wenn Sie ein Kennzeichenschild Ihres Fahrzeuges verloren haben, es Ihnen gestohlen wurde oder es unleserlich ist, müssen Sie die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen.Beschreibung
Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das gestohlene oder verlorene Kennzeichen wird für mindestens 10 Jahre nicht mehr ausgegeben und mit einem Suchvermerk versehen.
Nur so kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.
Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.
Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Vollmacht
Für die Zulassung eines KFZ.
Kosten
- Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.
- Kosten für neue Kennzeichenschilder
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen- Kfz-Zulassung
Zentrale Informationsseite der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde
- Kfz-Zulassung