Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zur Tarifgestaltung und Haltestellenplanung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurzbeschreibung

    Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.
  • Beschreibung

    Nähere Informationen über die Tarife und Haltestellen in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen

    Bitte beachten Sie die Seitenverweise zum "Nahverkehrsplan" und "Mobilitätsmanagement" mit den Satzungen, Verordnungen und Allgemeinverfügungen zum ÖPNV, Deutschlandticket und das 365-Euro-Ticket MVV für die Schülerbeförderung, die Sie unter den weiterführenden Links finden.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weiterführende Links


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Zuständige Mitarbeitende