Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme eines Krematoriums

  • Kurzbeschreibung

    Sie wollen eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen .

  • Beschreibung

    Wenn Sie eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.

    Anlagen zur Feuerbestattung sind alle technischen Einrichtungen, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dienen. Eine Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen wird auch als Krematorium bezeichnet.

  • Voraussetzungen

    Sie sind Betreiber einer technischen Einrichtung, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dient, also einer Feuerbestattungsanlage.

  • Fristen

    Es gibt keine Frist.

  • Erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlage/n

    Ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Feuerbestattungsanlage

  • Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

  • Rechtsgrundlagen

  • Rechtsbehelf

    Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

  • Verfahrensablauf

    • Sie zeigen den geplanten Betrieb Ihrer Feuerbestattungsanlage bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme der für Sie zuständigen Behörde an.
    • Diese prüft Ihre Anzeige.
    • Bei Rückfragen wendet sich die zuständige Behörde an Sie.
  • Hinweise

    Erstatten Sie die Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

  • Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.


Zuständige Abteilungen