Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung

Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurzbeschreibung

    Sie können eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan beantragen.
  • Beschreibung

    Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen

    Wir bitten Sie, vorrangig den oben genannten Online-Dienst über die Schaltfläche "Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung" für diesen zu verwenden.
    Im Bereich Formulare finden Sie den Antrag mit Merkblatt zur Abgeschlossenheitsbescheinigung.

  • Voraussetzungen

    Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist. Der Aufteilungsplan muss von der Baubehörde (Landratsämter, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und die Gemeinden, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind) mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehen werden.

    In der Abgeschlossenheitsbescheinigung muss die Baubehörde bestätigen, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.

  • Erforderliche Unterlagen

    Bauzeichnung für Aufteilungsplan in zweifacher Ausfertigung,

    die das Format DIN A3 nicht übersteigen darf und die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind und dass die Wohnungen und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.
  • Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen
    • Abgeschlossenheitsbescheinigung Antrag mit Merkblatt

      • Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
        Nach § 7 Abs. 4 in Verbindung mit § 3 Abs. 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
      • Antrag auf Erteilung einer Änderungsbescheinigung
      • Dauerwohnrecht
        Nach §§ 31 ff. Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

  • Kosten

    Aufteilungsplan einschließlich Abgeschlossenheitsbescheinigung: 25 bis 150 € je Sondereigentumseinheit (Tarif-Nr. 2.I.2/16 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses)
  • Rechtsgrundlagen