Schuleingangsuntersuchung; Teilnahme
Kurzbeschreibung
Alle Kinder sind 2 Jahre vor Einschulung verpflichtet, an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen. Ziel ist es, möglichst allen Kindern unabhängig von Migrations- und Sozialstatus aus gesundheitlicher Sicht die gleiche Chance auf einen erfolgreichen Schulstart zu ermöglichen.Beschreibung
Die Schuleingangsuntersuchung hat das Ziel schulrelevante gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes frühzeitig festzustellen. Dadurch unterscheidet sich die Schuleingangsuntersuchung wesentlich von den Früherkennungsuntersuchungen (U8 und U9) beim Kinder- oder Hausarzt, bei denen vor allem die Erkennung behandlungsbedürftiger akuter und chronischer Erkrankungen im Vordergrund stehen.
Die Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes als unabhängige Beratungsstelle bietet den Personensorgeberechtigten eine zusätzliche Möglichkeit Fragen rund um die gesundheitliche Schulfähigkeit ihres Kindes zu adressieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Gesundheitsamt nehmen sich Zeit ausführlich zu beraten und können anhand ihres interdisziplinären Netzwerkes gezielt Empfehlungen aussprechen und Informationen vermitteln. Zudem kann die Schuleingangsuntersuchung für die Personensorgeberechtigten eine wertvolle zusätzliche Entscheidungshilfe über den Einschulungszeitpunkt ihres Kindes darstellen. Die endgültige Entscheidung über die Schulaufnahme obliegt allerdings der Schule.
Das bisherige Konzept der Schuleingangsuntersuchung gibt es schon seit über 20 Jahren. In den letzten Jahren sind weitere wichtige Erkenntnisse zur Kindesentwicklung in der sensiblen Alterszeitspanne der 4 bis 6-Jährigen hinzugekommen. Daher bedurfte die bisherige Schuleingangsuntersuchung zwingend eine Überarbeitung und Reformierung. Im Zuge dessen kommen neue Untersuchungsmethoden und moderne Testmaterialien zum Einsatz mit dem Ziel den Kindern bei Bedarf eine frühzeitige Förderung zukommen zu lassen und somit Sorge zu tragen, dass alle Kinder eine hilfreiche Unterstützung für einen erfolgreichen Schulstart und eine stabile Bewältigung ihres Schulaltages erhalten.
Die neue sogenannte „reformierte Schuleingangsuntersuchung“ wird in Bayern schrittweise an allen Gesundheitsämtern eingeführt. Nach aktuellen Planungsstand soll die flächendeckende Umstellung im Jahre 2027 abgeschlossen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt führen knapp die Hälfte der bayerischen Gesundheitsämter bereits die reformierte Schuleingangsuntersuchung durch.
Informationen über die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung an Ihrem Gesundheitsamt sowie weiterführende Informationen rund um die Schuleingangsuntersuchung finden Sie unter „Weiterführende Links“.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz WolfratshausenBitte beachten Sie unsere Themenseite Alles zur Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU) unter "Weiterführende Links".
Voraussetzungen
Es werden alle schulpflichtigen Kinder in einem Zeitkorridor von zwei Jahren vor regulärem Schuleintritt automatisiert durch das Gesundheitsamt zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Schulpflichtige Kinder sind alle Kinder, die im Geburtszeitraum 01.10. – 30.09. sechs Jahre alt werden. Auch Kinder, die zurückgestellt werden sollen, oder zu den sog. Korridorkindern gehören, sind in den zwei Jahren vor dem regulären Schulbeginn zu untersuchen.
Fristen
keineErforderliche Unterlagen
Impfpass, gelbes Kinderuntersuchungsheft bzw. Teilnahmekarte aus dem gelben Kinderuntersuchungsheft
Ausgefüllter Anamnesebogen
falls vorhanden: Brille, Hörgerät, Schwerbehindertenausweis, Gesundheitspass (Allergiepass)
falls beim Kind in den letzten 3 Monaten ein Hör- bzw. Sehtest durchgeführt wurde: Bescheinigung aus der HNO- bzw. Augenarztpraxis
ggf. weitere medizinische Unterlagen (z. B. Bescheinigung Logopädie, Arztbriefe)Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen- Anamnesebogen
Formular zum Ausdrucken.
- Anamnesebogen
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Alles zur Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU)
Themenseite zum Start der neuen rSEU.
FAQ und Anamnesebögen in weiteren Sprachen.
- Broschüre „Die Schuleingangsuntersuchung“
- Die Schuleingangsuntersuchung in Bayern
- Flyer zur reformierten Schuleingangsuntersuchung
- Alles zur Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU)
Verfahrensablauf
Die Personensorgeberechtigten erhalten vom Gesundheitsamt eine Einladung zur Schuleingangsuntersuchung mit der Bitte, bei der Untersuchung dabei zu sein. Die Untersuchung selbst findet - je nach Landkreis – im Gesundheitsamt oder anderen geeigneten Räumlichkeiten statt. Die Anwesenheit eines Personensorgeberechtigten ist für das Kind beruhigend, Fragen können direkt geklärt und Beobachtungen/Ergebnisse der Untersuchung gleich besprochen werden.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen
Die SchuleingangsuntersuchungDie reformierte Schuleingangsuntersuchung findet im Gesundheitsamt in Bad Tölz statt.
Sie haben ein Einladungsschreiben mit einer persönlichen PIN erhalten. Damit haben Sie die Möglichkeit Online einen Termin zu buchen:Wir benötigen einige Angaben zur Vorgeschichte Ihres Kindes. Diese Angaben können Sie uns hier übermitteln:
Hinweise
Die Teilnahme an der Screeninguntersuchung sowie ggf. der schulärztlichen Untersuchung ist verpflichtend und wird bei Nichterscheinen nachverfolgt.
Wichtig ist das Mitbringen des ausgefüllten Anamnesebogens, des gelben Kinderuntersuchungshefts mit der Bescheinigung über die Durchführung der letzten altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung (U8- bzw. U9-Untersuchung) sowie des Impfpasses des Kindes.