Katastrophenschutzpläne; Erstellung und Fortschreibung
Kurzbeschreibung
Alle Katastrophenschutzbehörden in Bayern haben insbesondere allgemeine Katastrophenschutzpläne und, soweit erforderlich, besondere Alarm- und Einsatzpläne, sogenannte Katastrophenschutz-Sonderpläne, zu erstellen und fortzuschreiben.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen