Katastrophenschutzpläne; Erstellung und Fortschreibung

  • Kurzbeschreibung

    Alle Katastrophenschutzbehörden in Bayern haben insbesondere allgemeine Katastrophenschutzpläne und, soweit erforderlich, besondere Alarm- und Einsatzpläne, sogenannte Katastrophenschutz-Sonderpläne, zu erstellen und fortzuschreiben.


Zuständige Abteilungen