Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zur Tarifgestaltung und Haltestellenplanung
Kurzbeschreibung
Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.Beschreibung
Nähere Informationen über die Tarife und Haltestellen in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz WolfratshausenBitte beachten Sie die Seitenverweise zum "Nahverkehrsplan" und "Mobilitätsmanagement" mit den Satzungen, Verordnungen und Allgemeinverfügungen zum ÖPNV, Deutschlandticket und das 365-Euro-Ticket MVV für die Schülerbeförderung, die Sie unter den weiterführenden Links finden.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen- Mobilitätsmanagement
Mit Bus, Bahn und Fahrrad durchs Tölzer Land
Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ist Teil des Münchner Verkehrsverbundes (MVV).
- Nahverkehrsplan
Um den ÖPNV im Landkreis steuern und koordinieren zu können, kann der Aufgabenträger einen Nahverkehrsplan für das gesamte Gebiet des Landkreises erstellen. Dieser wurde erstmals 1996 beschlossen und gilt bis heute.
- Mobilitätsmanagement