Betreuungsstelle
Zuständigkeiten
Anmerkungen
Die Betreuungsstelle arbeitet eng mit dem Betreuungsgericht zusammen und prüft z.B. die Notwendigkeit einer Rechtlichen Betreuung und Betreuerbestellung. Sie berät Betreuer, Bevollmächtigte und Interessierte zu den Themen Rechtliche Betreuung und Vorsorge durch Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Beglaubigung gemäß §7 BtOG
Die Betreuungsstelle beglaubigt außerdem Unterschriften und Handzeichen auf Vollmachten zur Vorsorge und Betreuungsverfügungen.