Informationshinweise SG 53 Vormundschaft, Pflegschaft

Verarbeitung von personenbezogenen Daten
nach Artikel 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

1. Anlass der Erhebung

Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen erhebt personenbezogene Daten bei der Wahrnehmung von Aufgaben des Jugendamtes als Amtsvormund und Amtspfleger.

2. Kontaktdaten des Verantwortlichen

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Prof.-Max-Lange Platz 1
83646 Bad Tölz
Telefon: 08041/505-0
E-Mail: info@lra-toelz.de

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Thomas Schallhammer
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Telefon: 08041/505-263
E-Mail: datenschutzbeauftragter@lra-toelz.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Auf Anordnung des Familiengerichts oder kraft Gesetzes, wenn bei der Geburt eines Kindes die ledige Mutter minderjährig ist, übernimmt das Sachgebiet 53 die Vormundschaft des Kindes. Besteht ein Fürsorgebedürfnis nicht allgemein, sondern nur für bestimmte personen- oder vermögensrechtliche Angelegenheiten, entscheidet das Familiengericht über die Anordnung einer Pflegschaft. Dieser Auftrag wird häufig dem Sachgebiet 53 übertragen. Zum Zwecke der Erledigung der damit verbundenen Verpflichtungen werden Daten verarbeitet.

Diese Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben c und e, Art. 9 DSGVO und Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) in Verbindung mit §§ 61 Absatz 2, 68 Absatz 1 und 2, 56 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) verarbeitet.

5. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Das Sachgebiet 53 verarbeitet, soweit im Einzelfall zur Aufgabenerfüllung erforderlich, Daten von Eltern und Kind. Dabei handelt es sich um Angaben zu den Personen, Name, Vorname, Geburtsdatum/-ort, Geburtenbuchnummer, Staatsangehörigkeit/-status, ausländerrechtlicher Status, Anschrift, Kontaktdaten und Bankverbindung, sowie Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Beschäftigungsverhältnisse, Sozialversicherung und sonstige, zwecknotwendige Angaben.

6. Quellen der Daten

Sofern wir die Daten nicht von den Betroffenen selbst erhalten, stammen sie von Eltern, dem Familiengericht, dem zuständigen Amt für Jugend und Familie, der zuständigen Meldebehörde bzw. aus dem Bayerischen Behördeninformationssystem (BayBIS), der zuständigen Ausländerbehörde, vom Sozialleistungs- und Sozialversicherungsträger, von der Auslandsvertretung, der Justizbehörde, der Polizei oder einer sonstigen allgemein verfügbaren Informationsquelle.

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Die personenbezogenen Daten werden behördenintern von den zuständigen Mitarbeitern des Sachgebietes 53 und der Kreiskasse verarbeitet. Es kann auch eine Offenlegung der Daten an folgende Stellen erforderlich werden: Eltern, Pflegeeltern, Bevollmächtigte und Vertreter, Amtsgerichte, sonstige Behörden, soziale Einrichtungen und Dienste, Bezugspersonen, behandelnde Ärzte und Klinikpersonal, sonstige Dienstleister wie Banken, Versicherungen, Auftragsverarbeiter etc. zur Erfüllung notwendiger Aufgaben.

8. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Die Übermittlung von Daten an ein Drittland ist nicht vorgesehen.

9. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Dauer der Aufbewahrung richtet sich nach dem Einheitsaktenplan für bayerische Gemeinden und Landratsämter (EAPlAufbew). Unter dem AplZ (Aktenplankennzeichen) 4320 (Vormundschaft, Pflegschaft, Einzelfälle) ist eine 30-jährige Aufbewahrungsfrist geregelt. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem Volljährigkeit eingetreten ist.

10. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenvereinbarung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift:          Postfach 22 12 19, 80502 München

Hausanschrift:        Wagmüllerstraße 18, 80538 München

11. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sofern Sie nicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich verpflichtet sind werden die Angaben freiwillig gemacht. Kommt es dazu, dass wichtige Daten nicht erbracht werden, ist unter Wahrung der gesetzlichen Voraussetzungen auch eine Datenerhebung bei anderen öffentlichen oder nicht öffentlichen Stellen möglich. Auch Drittpersonen und öffentliche Quellen können der Datenerhebung dienen. Sind wichtige Angaben nicht verfügbar, kann dies dazu führen, dass behördliche Hilfen nicht geleistet werden.