Informationshinweise SG 43 Ausländerwesen

Verarbeitung von personenbezogenen Daten
nach Artikel 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

1. Anlass der Erhebung

Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen erhebt und verarbeitet Daten durch das Sachgebiet 43 – Ausländerwesen – im Rahmen seiner Zuständigkeit beim Vollzug des Ausländerrechts.

2. Kontaktdaten des Verantwortlichen

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Prof.-Max-Lange Platz 1
83646 Bad Tölz
Telefon: 08041/505-0
E-Mail: info@lra-toelz.de

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Thomas Schallhammer
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Telefon: 08041/505-263
E-Mail: datenschutzbeauftragter@lra-toelz.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Der Fachbereich Ausländerwesen verarbeitet personenbezogene Daten zur Erbringung von behördlichen Leistungen in Form von Erlaubnissen, Bescheinigungen, Auskünften und Anordnungen, einschließlich der Durchsetzung von Maßnahmen, auf Grundlage ausländerrechtlicher Bestimmungen.

Die Rechtsgrundlagen dafür sind in Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO und Art. 4 Abs. 1 BayDSG i.V.m. § 86 AufentG, § 6 AZRG, § 11 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU, § 7 AsylG sowie AufenthV, BeschV und BeschVerfV geregelt. Für Verfahrensvertreter gilt Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung).

5. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Verarbeitet werden von EU- und EWR-Staatsangehörigen und von Personen aus Drittstaaten Stamm- und Kontaktdaten, Angaben zum Ausweisdokument, Art des Anliegens, Aufenthaltsstatus und den Aufenthaltsgrund, Angaben zur Erwerbstätigkeit, Beschäftigung, Ausbildung, Studium und Schule, Angaben über familiäre Verhältnisse, zu Familienangehörigen und Kindern, Angaben über Sprachkenntnisse, Gesundheitsangaben, Angaben zum Sozialversicherungsschutz, sonstige verfahrensdienliche Angaben wie z.B. Integrationsmaßnahmen, Lebensumstände, Arbeitssituation, Berufsqualifikation und die Stamm- und Kontaktdaten des Vertreters.

6. Quellen der Daten

Die personenbezogenen Daten werden im Zusammenhang mit der Sachbearbeitung direkt bei den Betroffenen selbst erhoben und/oder von sonst zuständigen Behörden übermittelt, wenn hierzu eine rechtliche Grundlage gegeben ist. Daten können auch von sonstigen öffentlichen Stellen oder Registern bezogen werden, wie Bundesverwaltungsamt, Ausländerzentralregister, Bayerisches Behördeninformationssystem, Bundeszentralregister, Meldebehörden der Kommunen und anderen Ausländerbehörden.

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Die personenbezogenen Daten werden behördenintern von den zuständigen Mitarbeitern des Sachgebiets 43 (Ausländerwesen), ggf. auch von Angehörigen der Sachgebiete 54 (Asyl), 51 (Sozialwesen), 14 (EDV) und der Kreiskasse verarbeitet. Es kann auch eine Offenlegung der Daten an folgende Stellen erforderlich sein: gesetzliche Vertreter und sonstige Verfahrensbeteiligte, Jobcenter, Einwohnermeldeämter, Sicherheitsbehörden, Polizei, Staatsanwaltschaften, sonstige Vollstreckungsbehörden, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsträger, Zollverwaltung, Bundesverwaltungsamt, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auswärtiges Amt, andere Ausländerbehörden, Pass- und Ausweishersteller, Zentrale Register, ausländische Stellen, Konsulate, Botschaften und ausländische Register.

8. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Die Übermittlung von Daten an ein Drittland ist möglich an die unter Nummer 7 aufgeführten Stellen.

9. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Dauer der Aufbewahrung richtet sich nach dem Einheitsaktenplan für bayerische Gemeinden und Landratsämter (EAPlAufbew). Dieser enthält unter dem Aktenplankennzeichen (AplZ) 16 Regelungen ausländische Staatsangehöriger betreffend. Grundsätzlich ist dafür eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist vorgesehen. Davon abweichend wird für Ordnungswidrigkeiten eine 5-jährige Aufbewahrung empfohlen. Ebenso beträgt bei Tod die Aufbewahrungszeit 5 Jahre.

10. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Betroffenen folgende Rechte zu: Werden ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Betroffene das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Betroffenen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Betroffene die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenvereinbarung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Betroffenen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten von den oben genannten Rechten Gebrauch gemacht werden, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Dieser kann unter folgenden Kontaktdaten erreicht werden:

Postanschrift:          Postfach 22 12 19, 80502 München

Hausanschrift:        Wagmüllerstraße 18, 80538 München

11. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Es besteht u.a. nach §§ 49 Abs. 2 und 82 AufenthG eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten. Verstöße sind strafbewehrt. Werden wichtige Angaben nicht gemacht, kann dies zur Folge haben, dass behördliche Leistungen nicht erbracht werden können.