Informationshinweise SG 34 Waffen- und Sprengstoffrecht

Verarbeitung von personenbezogenen Daten
nach Artikel 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

1. Anlass der Erhebung

Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen erhebt Daten für den Vollzug der Waffen- und Sprengstoffgesetze.

2. Kontaktdaten des Verantwortlichen

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Prof.-Max-Lange Platz 1
83646 Bad Tölz
Telefon: 08041/505-0
E-Mail: info@lra-toelz.de

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Thomas Schallhammer
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Telefon: 08041/505-263
E-Mail: datenschutzbeauftragter@lra-toelz.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Der Vollzug des Waffen- und Sprengstoffrechs umfasst die Erteilung von waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen, Schießerlaubnisse, Erlaubnis für den Betrieb von Schießstätten, zur Waffenherstellung und zum Waffenhandel, Umgang mit Munition, Transportgenehmigungen, die Prüfung der Zuverlässigkeit, die Versagung von Erlaubnissen und die Überwachung der Einhaltung geltender Bestimmungen.

Die Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben c und e, Art. 9 DSGVO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG i.V.m. §§ 5 Abs. 5, 43, 44 WaffG und zu §§ 5, 43, 44 WaffVwV sowie §§ 8a Abs. 5 und 39a SprengG.

5. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Die Waffenbehörde verarbeitet Daten von Antragstellern und Inhabern einer waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnis sowie Personen, denen gegenüber der Umgang mit Waffen und Munition untersagt ist. Dabei handelt es sich um Angaben zu den Personen; Name, Vorname(n), Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer, Handynummer, E-Mail-Adresse. Zusätzlich werden Auskünfte bezogen von Meldebehörden, Polizei, dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz und aus dem Bundeszentralregister. Es werden auch medizinische und psychologische Eignungsgutachten verarbeitet.

6. Quellen der Daten

Sofern die Daten nicht von den betroffenen Personen selbst stammen werden sie von Meldebehörden, Polizei, dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz und aus dem Bundeszentralregister zur Verfügung gestellt.

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Die personenbezogenen Daten werden behördenintern von den zuständigen Mitarbeitern der Waffenbehörde, Jagdbehörde, Kreiskasse, EDV und Rechnungsprüfung verarbeitet. Es kann auch eine Offenlegung der Daten an folgende Stellen erforderlich sein: Gesetzliche Vertreter und sonstige Verfahrensbeteiligte, Begutachtungsstellen, Ärzte, Gerichte, (Sicherheits-) Behörden, Staatsanwaltschaften, Polizei, Händler, Vereine, Wohnortgemeinde, Sachverständige und Auftragsverarbeiter.

8. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Bei Waffenimporten bzw. Waffenexporten erfolgt eine Datenübermittlung aufgrund von Art. 49 Abs. 1 Buchst. d DSGVO an die im Ausland zuständigen Stellen.

9. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Nach § 44a WaffG gilt für alle Unterlagen die zur Feststellung von Besitzverhältnissen erforderlich sind eine 30-jährige Aufbewahrungsfrist. Für Unterlagen, aus denen sich die Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis ergibt, besteht eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist.

Ansonsten richtet sich die Dauer der Aufbewahrung nach dem Einheitsaktenplan für bayerische Gemeinden und Landratsämter (EAPlAufbew). Unter dem AplZ (Aktenplankennzeichen) 1350 (Waffen und Munition) und 1351 (Waffenbesitzkarten und Waffenscheine) ist eine 20-jährige Aufbewahrungsfrist geregelt. Für Schießanlagen (1352), Sprengstoffwesen (1353) und Pyrotechnische Gegenstände, Feuerwerke und Böller (1354) ist eine 10-jährige Aufbewahrung vorgesehen. Soweit Spezialgesetze einen davon abweichenden Zeitraum vorsehen richtet sich die Löschung nach den dafür einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

10. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenvereinbarung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift:          Postfach 22 12 19, 80502 München

Hausanschrift:        Wagmüllerstraße 18, 80538 München

11. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sofern Sie nicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich verpflichtet sind werden die Angaben freiwillig gemacht. Kommt es dazu, dass wichtige Daten nicht erbracht werden kann dies zur Folge haben, dass Ihrem Anliegen/Ansprüchen nicht nachgekommen werden kann.