Informationshinweise SG 25 Gutachten des Gutachterausschusses

Verarbeitung von personenbezogenen Daten
nach Artikel 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

1. Anlass der Erhebung

Der Gutachterausschuss am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen erhebt für die Erstellung von Gutachten personenbezogene Daten.

2. Kontaktdaten des Verantwortlichen

Gutachterausschuss am
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Prof.-Max-Lange Platz 1
83646 Bad Tölz
Telefon: 08041/505-0
E-Mail: info@lra-toelz.de

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Thomas Schallhammer
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Telefon: 08041/505-263
E-Mail: datenschutzbeauftragter@lra-toelz.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Zweck der Verarbeitung der Daten ist die Erstellung von Verkehrswertgutachten bebauter und unbebauter Grundstücke, sowie sonstiger Gutachten, durch den Gutachterausschuss.

Die Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben c und e DSGVO, Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) in Verbindung mit §§ 193 Abs. 1 und 2, 194 Baugesetzbuch (BauGB) sowie §§ 14 und 15 Gutachterausschussverordnung (BayGaV) verarbeitet.

5. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Die öffentliche Stelle verarbeitet zum Antragsteller folgende personenbezogenen Daten; Name, Vorname und Anschrift, sowie die zur Glaubhaftmachung der Antragsberechtigung vorgetragenen persönlichen Angaben. Es werden auch Angaben zum Bewertungsobjekt und sonstige, vom Antragssteller gemachte Angaben, verarbeitet. Bei der Ortsbesichtigung werden Fotos vom Wertermittlungsobjekt angefertigt.

6. Quellen der Daten

Die verarbeiteten Daten stammen von den Betroffenen selbst. Sie werden im Rahmen eines Antragsverfahrens erhoben.

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden behördenintern von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, der Kreiskasse und von den Mitarbeitern sonstiger beteiligter Ämter, sowie den Mitgliedern des Gutachterausschusses verarbeitet.

8. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Die Übermittlung von Daten an ein Drittland ist nicht vorgesehen.

9. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Dauer der Aufbewahrung richtet sich nach dem Einheitsaktenplan für bayerische Gemeinden und Landratsämter (EAPlAufbew). Unter dem AplZ (Aktenplankennzeichen) 6120 (Gutachterausschuss) ist eine10-jährige Aufbewahrungsfrist geregelt. Speziell für Gutachten ist unter dem AplZ 6122 eine 5-jährige Aufbewahrungsfrist vorgesehen. Soweit Spezialgesetze einen davon abweichenden Zeitraum vorsehen richtet sich die Löschung nach den dafür einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

10. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenvereinbarung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift:          Postfach 22 12 19, 80502 München

Hausanschrift:        Wagmüllerstraße 18, 80538 München

11. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten besteht nicht. Sie sind jedoch erforderlich, um den o.g. Zweck zu erreichen. Ansonsten kann dem Anliegen auf Erstellung von Gutachten nicht nachgekommen werden.