Informationshinweise SG 25 Führung der Kaufpreissammlung durch den Gutachterausschuss

Verarbeitung von personenbezogenen Daten
nach Artikel 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

1. Anlass der Erhebung

Der Gutachterausschuss am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen sammelt Daten über Grundstückstransaktionen und wertet sie anonymisiert in der Kaufpreissammlung aus. Die Kaufpreissammlung dient als Arbeitsgrundlage für die Ermittlung von Immobilienwerten (Bodenrichtwerte, Marktberichte).

2. Kontaktdaten des Verantwortlichen

Gutachterausschuss am
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Prof.-Max-Lange Platz 1
83646 Bad Tölz
Telefon: 08041/505-0
E-Mail: info@lra-toelz.de

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Thomas Schallhammer
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Telefon: 08041/505-263
E-Mail: datenschutzbeauftragter@lra-toelz.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Zweck der Verarbeitung ist die Führung der Kaufpreissammlung durch den Gutachterausschuss. Es erfolgt eine Auswertung von Fragebögen und Urkunden um Bodenrichtwerte und weitere Daten zu ermitteln. Antragsberechtigte erhalten Auskünfte aus der Kaufpreissammlung.

Die Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben c und e DSGVO, Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) in Verbindung mit §§ 193 Abs. 5, 195,196 und 197 Baugesetzbuch (BauGB) sowie §§ 10, 11, 12 und 13 Gutachterausschussverordnung (BayGaV) verarbeitet.

5. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Die öffentliche Stelle verarbeitet zum Veräußerer und Erwerber von Grundstücken Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift. Es werden Inhalte von Verträgen, bzw. Urkunden, mit denen sich jemand zum Eigentum an einem Grundstück verpflichtet, erfasst. Es werden auch Inhalte von Einigungen vor Entscheidungsbehörden, bzw. Entscheidungen von Enteignungsbehörden, Entscheidungen im Umlegungsverfahren bzw. Zwangsversteigerungsverfahren gesammelt.

Von Antragstellern werden folgende personenbezogenen Daten verarbeitet: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Telefaxnummer, Email-Adresse, ihre Funktion und die zur Auskunft berechtigenden Interessen, Angaben zum Bewertungsobjekt, Zertifizierung, Bewertungsauftrag, sonstige im Antragsverfahren gemachte Angaben. Teilweise werden zur Führung der Kaufpreissammlung Fotos von Grundstücken/Gebäuden angefertigt.

6. Quellen der Daten

Die verarbeiteten Daten stammen aus Verträgen, die von Notaren an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses übersendet werden. Sie stammen auch von auskunftspflichtigen Personen, von denen die Beantwortung von Fragebögen gefordert wird, von Sachverständigen, Behörden und Gerichten. Bei den Daten handelt es sich auch um Kenntnisse der Geschäftsstelle oder des Gutachterausschusses, die eingebracht werden.

Die beurkundenden Stellen sind dem Gutachterausschuss verpflichtet Abschriften von Urkunden zu übersenden (§ 195 Abs. 1 BauGB). Eine Pflicht zur Auskunft oder Bereitstellung von Unterlagen gegenüber dem Gutachterausschuss haben auch Sachverständige und Personen, die Angaben zur Sache machen können.

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden behördenintern von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, den Mitgliedern des Gutachterausschusses sowie der Kreiskasse verarbeitet. Sie werden weitergegeben an auskunftsberechtigte Personen, Behörden, Gerichte und die Justiz, aber auch an das Finanzamt, Bundesamt für Statistik und das Landesamt für Statistik.

8. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Die Übermittlung von Daten an ein Drittland ist nicht vorgesehen.

9. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Aufbewahrung der von den beurkundenden Stellen übersandten Mitteilungen und Urkunden, sowie Mitteilungen der Flurbereinigungsbehörden, beträgt 3 Jahre. Anschließend werden sie vernichtet. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres der Übermittlung (§ 10 Abs. 2 BayGaV). Ansonsten richtet sich die Aufbewahrung nach den Bestimmungen des Einheitsaktenplans für bayerische Gemeinden und Landratsämter (EAPlAufbew). Unter dem AplZ (Aktenplankennzeichen) 6120 (Gutachterausschuss) ist eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist, unter 6121 (Bodenrichtwerte) sowie 6123 (Kaufpreissammlung) jeweils eine 5-jährige Aufbewahrungsfrist vorgesehen. Soweit Spezialgesetze einen davon abweichenden Zeitraum vorsehen, richtet sich die Löschung nach den dafür einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

10. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenvereinbarung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift:          Postfach 22 12 19, 80502 München

Hausanschrift:        Wagmüllerstraße 18, 80538 München

11. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Eine Pflicht zur Bereitstellung ihrer Daten besteht für Antragsteller nicht. Ihre Angaben sind jedoch erforderlich um die Anfragen bearbeiten zu können. Ansonsten ist die Beauskunftung der Anfragen abzulehnen.