Verarbeitung von personenbezogenen Daten
nach Artikel 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
1. Anlass der Erhebung
Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen erhebt Daten im Rahmen der Erstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen.
2. Kontaktdaten des Verantwortlichen
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Prof.-Max-Lange Platz 1
83646 Bad Tölz
Telefon: 08041/505-0
E-Mail: info@lra-toelz.de
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Thomas Schallhammer
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Telefon: 08041/505-263
E-Mail: datenschutzbeauftragter@lra-toelz.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Zweck der Verarbeitung der Daten ist die Erstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Die Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben c und e DSGVO, Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) in Verbindung mit §§ 1, 3 Abs. 3 und 7 Abs. 4 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verarbeitet.
5. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden
Die öffentliche Stelle verarbeitet zum Antragsteller und Planverfasser folgende personenbezogenen Daten; Name, Vorname, Geschlecht, Anschrift, Telefonnummer, Emailadresse sowie die zur Glaubhaftmachung der Antragsberechtigung vorgetragenen persönlichen Angaben. Es werden auch Lageplan bzw. Bauzeichnung (Aufteilungsplan) und Angaben zum Grundstück, den aufstehenden Gebäuden, Sondereigentum sowie Hinweise zur Nutzung verarbeitet.
6. Quellen der Daten
Die verarbeiteten Daten stammen von den Betroffenen selbst. Sie werden im Rahmen eines Antragsverfahrens erhoben.
7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden behördenintern von den Mitarbeitern des Sachgebiets 25 (Geschäftsstelle Gutachterausschuss), der unteren Bauaufsichtsbehörde sowie der Kreiskasse verarbeitet. Empfänger können alle antragsberechtigten Personen sein, auch Behörden, Gerichte und die Justiz, durch die Erstattung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen.
8. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Die Übermittlung von Daten an ein Drittland ist nicht vorgesehen.
9. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Dauer der Aufbewahrung richtet sich nach dem Einheitsaktenplan für bayerische Gemeinden und Landratsämter (EAPlAufbew). Unter den AplZ (Aktenplankennzeichen) 6022 (genehmigungsfreie Bauten) und 6024 (Bauvoranfragen, Baugenehmigungen, Bauüberwachung) ist eine 20-jährige Aufbewahrung vorgesehen. Die Akten werden nach 20 Jahren ausgedünnt und an die staatliche Archivverwaltung abgegeben (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Aufbewahrung und Archivierung von Baugenehmigungsakten vom 13.07.2017 (AllMBl. S. 268). Davon kann abgewichen werden, wenn Zwecke, für die die Daten verarbeitet werden, eine längere Aufbewahrung erforderlich machen (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e DSGVO).
10. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenvereinbarung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Hausanschrift: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
11. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten besteht nicht. Sie sind jedoch erforderlich, um den o.g. Zweck zu erreichen. Ansonsten kann dem Anliegen auf Erstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nicht nachgekommen werden.