Informationshinweise SG 15 Kostenfreiheit des Schulwegs

Verarbeitung von personenbezogenen Daten
nach Artikel 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

1. Anlass der Erhebung

Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen hat als kommunaler Schulaufwandsträger auch die Kostenfreiheit des Schulwegs sicherzustellen. Kosten werden auf Antrag ggf. erstattet. In diesen Verwaltungsverfahren kommt es zur Verarbeitung personenbezogener Daten.

2. Kontaktdaten der Verantwortlichen

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Prof.-Max-Lange Platz 1
83646 Bad Tölz
Telefon: 08041/505-0
E-Mail: info@lra-toelz.de

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Thomas Schallhammer
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Telefon: 08041 505-263
E-Mail: datenschutzbeauftragter@lra-toelz.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Der Fachbereich ÖPNV, Schülerbeförderung und Gastschulwesen gehört dem Sachgebiet 15 an und organisiert die Schülerbeförderung im Landkreis.

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg ist gemäß Art. 1 Abs. 1 Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG) Aufgabe der kreisfreien Gemeinde oder des Landkreises. Eine Datenverarbeitung durch den Verantwortlichen ist zulässig, wenn sie für die Wahrnehmung einer ihm obliegenden Aufgabe erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstaben c und e DSGVO, Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayDSG).

5. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Von Schülern, Erziehungsberechtigten, Mitarbeitern an Schulen und Verkehrsunternehmen sowie Sachbearbeitern werden Name, Vorname, Geburtsdaten, Adressen, Kontodaten, Bildungseinrichtung sowie sonstige zweckrelevante Angaben, wie z.B. Angaben zum Schulweg oder zu Erkrankungen etc. verarbeitet.

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Zugriff auf die gesammelten Daten haben zuständige Mitarbeiter des Landratsamtes, insbesondere des Sachgebiets 15 – Wirtschaftsförderung – und der Kreiskasse. Sofern für die Verarbeitung Dienste Dritter in Anspruch genommen werden kann es zu einer Weiterleitung der Daten an einen Auftragsverarbeiter kommen, z.B. zur Wartung der Datenverarbeitungssysteme. Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden Daten mit Gemeinden, Gesundheitsamt, Jugendamt und Ärzten ausgetauscht. Auch Verkehrsunternehmen, Verbundgesellschaften, Vertragspartner und Schulen erhalten zur operativen Abwicklung der Schülerbeförderung die dafür erforderlichen Daten. Werden Rechtsbehelfe in Anspruch genommen sind die Regierung von Oberbayern als Widerspruchsbehörde und die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu beteiligen. In ganz besonderen Fällen ist eine Übermittlung an die Aufsichtsbehörde, den Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz, nötig.

7. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation ist nicht vorgesehen.

8. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die personenbezogenen Daten werden vorübergehend gespeichert, solange es der o.g. Zweck erfordert. Der Einheitsaktenplan für bayerische Gemeinden und Landratsämter (EAPlAufbew) sieht unter dem AplZ (Aktenplankennzeichen) 204 (Schülerbeförderung) eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist für Rechtsgrundlagen (AplZ 2040) und Organisation (AplZ 2041) vor. Für die Kostenfreiheit des Schulwegs (AplZ 2042), Schulbusse (AplZ 2043), öffentliche Verkehrsmittel (AplZ 2044), private Schülerbeförderung (AplZ 2045) und Finanzierung (AplZ 2046) ist eine 5-jährige Aufbewahrungszeit geregelt. Soweit Spezialgesetze einen davon abweichenden Zeitraum vorsehen richtet sich die Löschung nach den dafür einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

9. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Betroffenen folgende Rechte zu: Werden ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Betroffene das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden steht Betroffenen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Betroffene die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenvereinbarung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird steht Betroffenen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten von den oben genannten Rechten Gebrauch gemacht werden prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Dieser kann unter folgenden Kontaktdaten erreicht werden:

Postanschrift:        Postfach 22 12 19, 80502 München

Hausanschrift:       Wagmüllerstraße 18, 80538 München

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Eine gesetzliche Verpflichtung zu einer Bereitstellung der personenbezogenen Daten besteht nicht.