Darstellung einer Computertastatur darauf liegt ein Aktenhefter mit dem Label "Verwaltung".

Checkliste für Zulassungsvorgänge

Checkliste für verschiedene Zulassungsvorgänge

zurück zur Kfz-Zulassung

erforderliche Dokumente
Sie benötgen fürHin-weisZulassungs-bescheinigung
Teil Il = ZB II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
Zulassungs-bescheinigung
Teil I = ZB I (Fahrzeugschein)

Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)

Kennzeichen-schilderNachweis über die gültige Hauptuntersuchung
 HU (= Prüfbericht im Original)
SP (Sicherheits-prüfung) sofern gesetzlich vorgeschriebenSEPA-Lastschrift-mandat für die Kfz-Steuer
Außerbetriebsetzung(1)H (Hinweis)ja-ja---
Wiederanmeldung auf gleichen Halter (2)Hjajajajajaja
Zulassung Neufahrzeug(3)ja--ja---ja
Umzug innerhalb des Landkreises**(4)Hja--jaja-
Namensänderung / Eheschließung** (5)jaja--jaja-

Zuzug von außerhalb (Standortwechsel)**

(6)HjajaHjajaH

Fahrzeugkauf (Halterwechsel) mit unserem Kennzeichen - zugelassen**

(7)jajajaHjajaja

Fahrzeugkauf (Halterwechsel) mit unserem Kennzeichen -außer Betrieb gesetzt**

(8)jajaja-jajaja

Fahrzeugkauf (Halterwechsel) mit auswärtigem Kennzeichen -zugelassen**

(9)jajajaHjajaja

Fahrzeugkauf (Halterwechsel) mit auswärtigem Kennzeichen - außer Betrieb gesetzt**

(10)jajaja-jajaja
Eintrag technischer Daten(11)jajaH
jaja
Verlust des amtlichen Kennzeichens(12)jaja-2. Kenn- zeichen falls vorhandenjaja-

Verlust eines Fahrzeugbriefes bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II

(13)-ja--Hja-

Verlust des Fahrzeugscheines bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

(14)H---jaja-

Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung

(15)HHja-HH-
Ausfuhrkennzeichen zugelassen (16)jajaHjajajaja

Ausfuhrkennzeichen außer Betrieb gesetzt

(17)jajaja
jajaja

Änderung in ein historisches Kennzeichen (mind. 30 J.)

(18)jajaHja-ja-

Änderung eines bestehenden Kennzeichens in ein Saisonkennzeichen**

(19)jajajajaja--

Änderung eines bestehenden Kennzeichens in ein Kennz. für Elektrofahrzeuge (E-Kennzeichen)"*

(20)jaja-jajaja-

Hinweise

*: *EU-Fahrzeugpapiere gültig ab 01.10.2005: Zulassungsbescheinigung Teil I= ZB I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II = ZB II (Fahrzeugbrief)

**:    "Bei EG-typgeprüften Fahrzeugen empfehlen wir bei Umschreibungen bzw. sonstigen Änderungen zusätzlich die Vorlage des COC-Papiers!

! Achtung !
Beim Verkauf Ihres Fahrzeugs ist der Zulassungsstelle der Kaufvertrag mit der genauen Anschrift des Käufers und dessen Bestätigung über den Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil Il zu übersenden.


  • (1) :Bei Verschrottung des Fzg, ist die Vorlage Verwertungsnachweises und ZBIl/Fahrzeugbrief erforderlich. Die Außerbetriebsetzung ist auch Online über das Bürgerserviceportal möglich (sofern keine Verschrottung vorliegt).
  • (2) : Bei Reservierung des Kennzeichens als Verbleib sind die Kennzeichen vorzulegen. Bei Vorhandensein eines alten Fahrzeugbriefs (Ausstellung bis 30.9.2005) muss dieser zwingend vorgelegt werden.
  • (3) : Bei EG-getypten Fahrzeugen ist die Vorlage des CoC-Papiers (Typgenehmigung) erforderlich
  • (4): Bei EU-Fahrzeugpapieren* wird die ZB Il nicht benötigt.
  • (5) : Nachweis Namensführung bzu neuer Ausweis
  • (6) : Ab 01.01.2015 kann das Kennzeichen bei Umzug ohne Halterwechsel beibehalten werden. Bei EU-Fahrzeugpapieren* wird die ZB II nicht benötigt. Bei Kennzeichenwechsel ist die ZB Il und das SEPA-Mandat erforderlich,
  • (7) :  Auf Wunsch auch Kennzeichenwechsel möglich. Hierbei ist die Kennzeichenvorlage erforderlich.
  • (8) : - 
  • (9) :  Ab 01.10.2019 kann das auswärtige Kennzeichen bei einem Halterwechsel beibehalten werden. Auf Wunsch ist auch weiterhin ein Kennzeichenwechsel möglich - In diesem Falle ist die Kennzeichenvorlage erforderlich.
  • (10) : -
  • (11) : Vorlage d. techn. Gutachtens, EVB-Nr. bei Änderung Fahrzeugart
  • (12) : Vorlage der Anzeigenbestätigung der Polizei erforderlich
  • (13) : Persönliche Vorsprache vom Verlierer erforderlich. Hauptuntersuchung/SP spätestens bei Ausstellung neuer ZB Il erforderlich
  • (14) : Persönliche Vorsprache vom Verlierer erforderlich. Bei EU-Fahrzeugpapieren* ist die Vorlage der ZB I nicht erforderlich.
  • (15) : Nachweis Typ- oder Einzelgenehmigung durch Vorlage ZB II, ZB I. Betriebserlaubnis, CoC oder ausländische Fzg.papiere. Der Hauptwohnsitz oder Betriebssitz des Antragstellers oder Standort des Fzg. muss sich im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen befinden. Keine gültige HU/SP - Ausnahme möglich.
  • (16) :Bei erstmaliger Erstellung einer ZB I (z.B. ausl, Fahrzg.) sowie einer Verlängerung des Ausfuhrkennzeichens: Das Fzg. ist zur Ident.-Prüfung vorzuführen, spezielle Versicherung für Ausfuhrkennzeichen, Eigentumsnachweis bei ausl. Fzg.
  • (17) : Bei erstmaliger Erstellung einer ZB Il (z.B. ausl. Fahrzg.):  Das Fzg. ist zur Ident.-Prüfung vorzuführen, spezielle Versicherung für Ausfuhrkennzeichen, Eigentumsnachweis bei ausl. Fzg.
  • (18) : Gutachten nach § 23 SIVZO erforderlich (beinhaltet die neue Hauptuntersuchung)
  • (19) : -
  • (20) : Ggf. Nachweis durch Vorlage CoC-Papier, Datenbestätigung oder eine Bestätigung von einem amtl. anerkannten Sachverständigen (aaS)