Checkliste für verschiedene Zulassungsvorgänge
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Sie benötgen für | Hin-weis | Zulassungs-bescheinigung Teil Il = ZB II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis | Zulassungs-bescheinigung Teil I = ZB I (Fahrzeugschein) | Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) | Kennzeichen-schilder | Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung HU (= Prüfbericht im Original) | SP (Sicherheits-prüfung) sofern gesetzlich vorgeschrieben | SEPA-Lastschrift-mandat für die Kfz-Steuer |
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Außerbetriebsetzung | (1) | H (Hinweis) | ja | - | ja | - | - | - |
Wiederanmeldung auf gleichen Halter | (2) | H | ja | ja | ja | ja | ja | ja |
Zulassung Neufahrzeug | (3) | ja | -- | ja | - | - | - | ja |
Umzug innerhalb des Landkreises** | (4) | H | ja | - | - | ja | ja | - |
Namensänderung / Eheschließung** | (5) | ja | ja | - | - | ja | ja | - |
Zuzug von außerhalb (Standortwechsel)** | (6) | H | ja | ja | H | ja | ja | H |
Fahrzeugkauf (Halterwechsel) mit unserem Kennzeichen - zugelassen** | (7) | ja | ja | ja | H | ja | ja | ja |
Fahrzeugkauf (Halterwechsel) mit unserem Kennzeichen -außer Betrieb gesetzt** | (8) | ja | ja | ja | - | ja | ja | ja |
Fahrzeugkauf (Halterwechsel) mit auswärtigem Kennzeichen -zugelassen** | (9) | ja | ja | ja | H | ja | ja | ja |
Fahrzeugkauf (Halterwechsel) mit auswärtigem Kennzeichen - außer Betrieb gesetzt** | (10) | ja | ja | ja | - | ja | ja | ja |
Eintrag technischer Daten | (11) | ja | ja | H | ja | ja | ||
Verlust des amtlichen Kennzeichens | (12) | ja | ja | - | 2. Kenn- zeichen falls vorhanden | ja | ja | - |
Verlust eines Fahrzeugbriefes bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II | (13) | - | ja | - | - | H | ja | - |
Verlust des Fahrzeugscheines bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I | (14) | H | - | - | - | ja | ja | - |
Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung | (15) | H | H | ja | - | H | H | - |
Ausfuhrkennzeichen zugelassen | (16) | ja | ja | H | ja | ja | ja | ja |
Ausfuhrkennzeichen außer Betrieb gesetzt | (17) | ja | ja | ja | ja | ja | ja | |
Änderung in ein historisches Kennzeichen (mind. 30 J.) | (18) | ja | ja | H | ja | - | ja | - |
Änderung eines bestehenden Kennzeichens in ein Saisonkennzeichen** | (19) | ja | ja | ja | ja | ja | - | - |
Änderung eines bestehenden Kennzeichens in ein Kennz. für Elektrofahrzeuge (E-Kennzeichen)"* | (20) | ja | ja | - | ja | ja | ja | - |
Hinweise
*: *EU-Fahrzeugpapiere gültig ab 01.10.2005: Zulassungsbescheinigung Teil I= ZB I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II = ZB II (Fahrzeugbrief)
**: "Bei EG-typgeprüften Fahrzeugen empfehlen wir bei Umschreibungen bzw. sonstigen Änderungen zusätzlich die Vorlage des COC-Papiers!
! Achtung !
Beim Verkauf Ihres Fahrzeugs ist der Zulassungsstelle der Kaufvertrag mit der genauen Anschrift des Käufers und dessen Bestätigung über den Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil Il zu übersenden.
- (1) :Bei Verschrottung des Fzg, ist die Vorlage Verwertungsnachweises und ZBIl/Fahrzeugbrief erforderlich. Die Außerbetriebsetzung ist auch Online über das Bürgerserviceportal möglich (sofern keine Verschrottung vorliegt).
- (2) : Bei Reservierung des Kennzeichens als Verbleib sind die Kennzeichen vorzulegen. Bei Vorhandensein eines alten Fahrzeugbriefs (Ausstellung bis 30.9.2005) muss dieser zwingend vorgelegt werden.
- (3) : Bei EG-getypten Fahrzeugen ist die Vorlage des CoC-Papiers (Typgenehmigung) erforderlich
- (4): Bei EU-Fahrzeugpapieren* wird die ZB Il nicht benötigt.
- (5) : Nachweis Namensführung bzu neuer Ausweis
- (6) : Ab 01.01.2015 kann das Kennzeichen bei Umzug ohne Halterwechsel beibehalten werden. Bei EU-Fahrzeugpapieren* wird die ZB II nicht benötigt. Bei Kennzeichenwechsel ist die ZB Il und das SEPA-Mandat erforderlich,
- (7) : Auf Wunsch auch Kennzeichenwechsel möglich. Hierbei ist die Kennzeichenvorlage erforderlich.
- (8) : -
- (9) : Ab 01.10.2019 kann das auswärtige Kennzeichen bei einem Halterwechsel beibehalten werden. Auf Wunsch ist auch weiterhin ein Kennzeichenwechsel möglich - In diesem Falle ist die Kennzeichenvorlage erforderlich.
- (10) : -
- (11) : Vorlage d. techn. Gutachtens, EVB-Nr. bei Änderung Fahrzeugart
- (12) : Vorlage der Anzeigenbestätigung der Polizei erforderlich
- (13) : Persönliche Vorsprache vom Verlierer erforderlich. Hauptuntersuchung/SP spätestens bei Ausstellung neuer ZB Il erforderlich
- (14) : Persönliche Vorsprache vom Verlierer erforderlich. Bei EU-Fahrzeugpapieren* ist die Vorlage der ZB I nicht erforderlich.
- (15) : Nachweis Typ- oder Einzelgenehmigung durch Vorlage ZB II, ZB I. Betriebserlaubnis, CoC oder ausländische Fzg.papiere. Der Hauptwohnsitz oder Betriebssitz des Antragstellers oder Standort des Fzg. muss sich im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen befinden. Keine gültige HU/SP - Ausnahme möglich.
- (16) :Bei erstmaliger Erstellung einer ZB I (z.B. ausl, Fahrzg.) sowie einer Verlängerung des Ausfuhrkennzeichens: Das Fzg. ist zur Ident.-Prüfung vorzuführen, spezielle Versicherung für Ausfuhrkennzeichen, Eigentumsnachweis bei ausl. Fzg.
- (17) : Bei erstmaliger Erstellung einer ZB Il (z.B. ausl. Fahrzg.): Das Fzg. ist zur Ident.-Prüfung vorzuführen, spezielle Versicherung für Ausfuhrkennzeichen, Eigentumsnachweis bei ausl. Fzg.
- (18) : Gutachten nach § 23 SIVZO erforderlich (beinhaltet die neue Hauptuntersuchung)
- (19) : -
- (20) : Ggf. Nachweis durch Vorlage CoC-Papier, Datenbestätigung oder eine Bestätigung von einem amtl. anerkannten Sachverständigen (aaS)