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Checkliste für Zulassungsvorgänge

Checkliste für verschiedene Zulassungsvorgänge

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erforderliche Dokumente
Sie benötgen fürHin-weisZulassungs-bescheinigung
Teil Il = ZB II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
Zulassungs-bescheinigung
Teil I = ZB I (Fahrzeugschein)

Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)

Kennzeichen-schilderNachweis über die gültige Hauptuntersuchung
 HU (= Prüfbericht im Original)
SP (Sicherheits-prüfung) sofern gesetzlich vorgeschriebenSEPA-Lastschrift-mandat für die Kfz-Steuer
Außerbetriebsetzung(1)H (Hinweis)ja-ja---
Wiederanmeldung auf gleichen Halter (2)Hjajajajajaja
Zulassung Neufahrzeug(3)ja--ja---ja
Umzug innerhalb des Landkreises**(4)Hja--jaja-
Namensänderung / Eheschließung** (5)jaja--jaja-

Zuzug von außerhalb (Standortwechsel)**

(6)HjajaHjajaH

Fahrzeugkauf (Halterwechsel) mit unserem Kennzeichen - zugelassen**

(7)jajajaHjajaja

Fahrzeugkauf (Halterwechsel) mit unserem Kennzeichen -außer Betrieb gesetzt**

(8)jajaja-jajaja

Fahrzeugkauf (Halterwechsel) mit auswärtigem Kennzeichen -zugelassen**

(9)jajajaHjajaja

Fahrzeugkauf (Halterwechsel) mit auswärtigem Kennzeichen - außer Betrieb gesetzt**

(10)jajaja-jajaja
Eintrag technischer Daten(11)jajaH
jaja
Verlust des amtlichen Kennzeichens(12)jaja-2. Kenn- zeichen falls vorhandenjaja-

Verlust eines Fahrzeugbriefes bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II

(13)-ja--Hja-

Verlust des Fahrzeugscheines bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

(14)H---jaja-

Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung

(15)HHja-HH-
Ausfuhrkennzeichen zugelassen (16)jajaHjajajaja

Ausfuhrkennzeichen außer Betrieb gesetzt

(17)jajaja
jajaja

Änderung in ein historisches Kennzeichen (mind. 30 J.)

(18)jajaHja-ja-

Änderung eines bestehenden Kennzeichens in ein Saisonkennzeichen**

(19)jajajajaja--

Änderung eines bestehenden Kennzeichens in ein Kennz. für Elektrofahrzeuge (E-Kennzeichen)"*

(20)jaja-jajaja-

*: *EU-Fahrzeugpaplere gültig ab 01.10.2005:Zulassungsbescheinigung TeilI= ZSI(Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II = ZB II (Fahrzeugbrief)

**:    "Bei EG-typgeprüften Fahrzeugen empfehlen wir bei Umschreibungen bzw. sonstigen Änderungen zusätzlich die Vorlage des COC-Papiers!

! Achtung !
Beim Verkauf Ihres Fahrzeugs ist der Zulassungsstelle der Kaufvertrag mit der genauen Anschrift des Käufers und dessen Bestätigung über den Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil Il zu übersenden.

Hinweise

  • (1) :Bei Verschrottung des Fzg, ist die Vorlage Verwertungsnachweises und ZBIl/Fahrzeugbrief erforderlich. Die Außerbetriebsetzung ist auch Online über das Bürgerserviceportal möglich (sofern keine Verschrottung vorliegt).
  • (2) : Bei Reservierung des Kennzeichens als Verbleib sind die Kennzeichen vorzulegen. Bei Vorhandensein eines alten Fahrzeugbriefs (Ausstellung bis 30.9.2005) muss dieser zwingend vorgelegt werden.
  • (3) : Bei EG-getypten Fahrzeugen ist die Vorlage des CoC-Papiers (Typgenehmigung) erforderlich
  • (4): Bei EU-Fahrzeugpapieren* wird die ZB Il nicht benötigt.
  • (5) : Nachweis Namensführung bzu neuer Ausweis
  • (6) : Ab 01.01.2015 kann das Kennzeichen bei Umzug ohne Halterwechsel beibehalten werden. Bei EU-Fahrzeugpapieren* wird die ZB il nicht benötigt. Bei Kennzeichenwechsel Ist die ZB Il und das SEPA-Mandat erforderlich,
  • (7) :  Auf Wunsch auch Kennzeichenwechsel möglich. Hierbei ist die Kennzeichenvorlage erforderlich.
  • (8) : - 
  • (9) :  Ab 01.10.2019 kann das auswärtige Kennzeichen bei einem Halterwechsel beibehalten werden. Auf Wunsch ist auch weiterhin ein Kennzeichenwechsel möglich - In diesem Falle ist die Kennzeichenvorlage erforderlich.
  • (10) : -
  • (11) : Verlage d. techn. Gutachtens, EXB-Nr. bei Änderung Fahrzeugart
  • (12) : Vorlage der Anzeigenbestätigung der Polizei erforderlich
  • (13) : Persönliche Vorsprache des Halters erforderlich. Hauptuntersuchung/SP spätestens bei Ausstellung neuer ZB Il erforderlich
  • (14) : Persönliche Vorsprache des Halters erforderlich. Bei EU-Fahrzeugpapieren* ist die Vorlage der ZB I nicht erfordertich.
  • (15) : Nachweis Typ- oder Einzelgenehmigung durch Vorlage ZB II, ZB 1. Betriebserlaubnis, CoC oder ausländische Fzg.papiere. Der Hauptwohnsitz oder Betriebssitz des Antragstellers oder Standort des Fzg. muss sich im Landkreis München befinden. Keine gültige HU/SP - Ausnahme möglich.
  • (16) :Bei erstmaliger Erstellung einer ZB I (z.B. ausl, Fahrzg.) sowie einer Verlängerung des Ausfuhrkennzeichens, ist das Fzg. zur Ident-Prüfung vorzuführen, ????????????V e r s i c h e r u n
  • (17) : Bei erstmaliger Erstellung einer ZB Il (z.B. ausl. Fahrzg.) ist das Fzg, zur Ident-Prüfung vorzuführen
  • (18) : Gutachten nach § 23 SIVZO erforderlich (beinhaltet die neue Hauptuntersuchung)
  • (19) : -
  • (20) : Ggf. Nachweis durch Vorlage CoC-Papier, Datenbestätigung oder eine Bestätigung von einem amtl. anerkannten Sachverständigen (aaS)