Presseinformation
vom 28.01.2026, Nr. 17
Selbsthilfegruppen können bis 15. Februar Anträge abgeben
Selbsthilfeförderung: Fördergemeinschaft „Runder Tisch Oberland“ koordiniert Unterstützung
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Bereits bestehende Selbsthilfegruppen im Landkreis können noch bis 15. Februar Fördergelder beantragen. Die Antragsunterlagen stehen auf der Homepage unter www.lra-toelz.de/de/buergerservice/themen-a-z/selbsthilfe bereit. Darauf weist die Selbsthilfekontaktstelle am Landratsamt hin.
Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich können eine Förderung von gesetzlichen Krankenkassen erhalten. In der Region Oberland koordiniert und organisiert die Förderung die Fördergemeinschaft „Runder Tisch Oberland“. Zuständig ist sie für die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Miesbach, Weilheim-Schongau und Garmisch-Partenkirchen.
Bei Rückfragen kann man sich an den RUNDER TISCH OBERLAND unter Telefon 08041 505 298 oder per E-Mail an selbsthilfe@lra-toelz.de wenden.
Marlis Peischer
Pressesprecherin / Leitung der Pressestelle
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
