Presseinformation
vom 22.09.2026, Nr. 144
Kunst- und Kulturförderung im Landkreis
Anträge bis 31. Oktober stellen
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Bis 31. Oktober 2026 haben die Künstlerinnen und Künstler Zeit, beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen einen Antrag auf Kunst- und Kulturförderung für Aktionen und Projekte im Jahr 2027 zu stellen.
Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen für künstlerische und kulturelle Projekte, Maßnahmen und Vorhaben, die zur Gestaltung und Entwicklung der kulturellen Infrastruktur des Landkreises beitragen. Ein entscheidendes Kriterium ist, dass die Aktionen der Öffentlichkeit zugänglich sind bzw. nach ihrer Verwirklichung zugänglich gemacht werden und sie von überörtlicher Bedeutung sind.
Insgesamt stehen zur Förderung von Kunst und Kultur im Kreishaushalt 20.000 Euro zur Verfügung. Der Ausschuss für soziale und kulturelle Angelegenheiten entscheidet über die Vergabe der Mittel in einer nichtöffentlichen Sitzung.
Sowohl die Förderrichtlinien als auch die Antragsunterlagen stehen unter www.lra-toelz.de zur Verfügung, wenn beim Suchbegriff nach "Kulturförderung" gesucht wird.
Rückfragen können unter der Rufnummer 08041 505-505 oder per E-Mail an gertrud.kell@lra-toelz.de gerne gerichtet werden.
Sabine Schmid
Pressesprecherin
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
