Presseinformation
vom 08.10.2025, Nr. 164
Vorsorge durch Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Am Donnerstag, 23. Oktober 2025, findet um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz, eine Informationsveranstaltung zum Thema „Vorsorge durch Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung“ statt. Diese wird von der Betreuungsstelle des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen angeboten.
Was passiert, wenn es infolge eines Unfalles, einer Krankheit oder durch das Nachlassen der geistigen Fähigkeiten im Alter vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr möglich ist, selbst Entscheidungen zu treffen und eigenverantwortlich zu handeln?
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Betreuungsstelle beim Landratsamt referieren zu den Möglichkeiten der Vorsorge für diese Situationen. So kann durch eine sogenannte Vorsorgevollmacht eine sonst notwendige gerichtliche Bestellung eines Betreuers vermieden werden. In einer Patientenverfügung können Anweisungen für Entscheidungen im Gesundheitsbereich niedergelegt werden; insbesondere auch für solche in der letzten Lebensphase, wie lebenserhaltende Maßnahmen.
Eingeladen sind alle, die an diesem Thema interessiert sind. Eine Teilnahmegebühr fällt nicht an. Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung unter 08041/505-450 oder per E-Mail an vorzimmer53@lra-toelz.de gebeten. Dort können auch Fragen zur Veranstaltung geklärt werden.
Medienvertreter sind zu dieser Veranstaltung ebenfalls herzlich eingeladen.
Marlis Peischer
Pressesprecherin / Leitung der Pressestelle
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen