Öffentliche Zustellung für Herrn Ibrahim COBAN vom 04.08.2026

Am 04.08.2026 hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen unter dem Aktenzeichen SG54/ 45 / 21073 einen Bescheid erlassen, der die Leistungen nach dem AsylbLG für Herr Ibrahim COBAN ab 01.08.2026 einstellt. 

Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG). 

Bad Tölz, 04.08.2026  

gez.
Bousseljot
Asylwesen

Veröffentlichung am 04.08.2026