Presseinformation
vom 23.01.2026, Nr. 13
Förderbescheide für Hebammen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen verschickt

Die Förderbescheide im Rahmen der Zuweisungen des Freistaats Bayern für Hebammen, die im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen in der Wochenbettbetreuung tätig sind, wurden versendet. Insgesamt erhielten 12 Hebammen eine Zuschusszusage für 2025. Damit unterstützen der Freistaat Bayern und der Landkreis die geburtshilfliche Versorgung.
Den Zuschuss erhält jede Hebamme, welche die Voraussetzungen erfüllt und im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen pro Kalenderjahr mindestens 15 Mütter im Wochenbett mit jeweils mindestens drei Hausbesuchen betreut haben. Hebammen, die mindestens 25 Mütter betreut haben, werden mit einem höheren Betrag unterstützt. Die Höhe des Förderbetrages, inklusive des zehnprozentigen Anteils des Landkreises, betrug für eine Hebamme jeweils 789,96 Euro und für 11 Hebammen jeweils 1.579,93 Euro. Insgesamt werden 18.169,19 Euro ausbezahlt.
Noch liegt der Förderbescheid für 2026 nicht vor. Sobald dies der Fall ist, wird das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen wieder alle Hebammen die im Landkreis angemeldet sind anschreiben und informieren, damit sie ihren Antrag auf Förderung entsprechend einreichen können.
Sabine Schmid
Pressesprecherin
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
