Öffentliche Zustellung für Herrn Stefan Jaud vom 28.07.2026

SG 33
Zulassungsbehörde Zulassungsbehörde Bad Tölz
 

Öffentliche Zustellung 

Wolfratshausen, 28.07.2026, AZ: 33-TÖL-FS/ TÖL-LL38, Zulassungsbehörde Bad Tölz, Frau Fischer, Prof.-Max-Lange-Platz 11 83646 Bad Tölz Telefon: 08041/505-255, Telefax: 08041 505-251, E-Mail: zulassungsbehoerde@Lra-toelz.de

Zulassungsrecht;
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung für Stefan Jaud, geb.: 24.10.1975 in Bad Tölz, zuletzt wohnhaft: An der Point 10 in 83661 Lenggries 

Öffentliche Zustellung des Eingriffverwaltungsbescheides vom 27.07.2026, AZ. 33-TÖL-FS/ TÖL-LL38, gemäß Art. 41 BayVwVfG i.V.m. Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs.2 VwZVG. 

 - Der derzeitige Aufenthaltsort des vorgenannten Empfängers ist unbekannt. 

Zustellungsversuche des o.g. Bescheides durch die Post blieben unter der angegebenen Anschrift erfolglos ebenso anschließende Ermittlungen über den aktuellen Aufenthalt.

Das o.g. Schriftstück wird daher gemäß Art. 15 VwZVG öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid vom 27.07.2026, AZ. 33-TÖL-FS/ TÖL-LL38, liegt bei der Zulassungsbehörde Bad Tölz des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen, Prof.-Max-Lange-Platz 11, 83646 Bad Tölz, während der Dienststunden zur Abholung durch den Betroffenen auf. 

Es erfolgt der besondere Hinweis, dass durch die öffentliche Zustellung Fristen (z.B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (vgl. Art. 15 Abs. 2 Satz 3 VwZVG). 

Der Bescheid gilt nach Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. 

gez.
Fischer

Veröffentlichung am 28.07.2026