Öffentliche Zustellung
Am 28.01.2026 hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen unter dem Aktenzeichen 54/30/19701 einen Bescheid erlassen, mit dem die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Frau Lucinda NAVO eingestellt werden.
Der Aufenthalt von Frau NAVO ist unbekannt, so dass die Zustellung des o.g. Bescheides an sie durch öffentliche Zustellung erfolgen muss.
Der Bescheid kann von der Betroffenen im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz, Zi. Nr. 2.168 eingesehen werden.
Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).
Bad Tölz, 28.01.2026
Grünwald
RIin
Veröffentlichung am 29.01.2026