Grafik einer Gruppe von Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen.

Barrierefreie Kommunikation & technische Hilfsmittel

Gebärdensprachdolmetscher, Leichte Sprache und technische Hilfsmittel sind zentrale Elemente für barrierefreie Kommunikation, weil sie Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu Information, Austausch und gesellschaftlicher Teilhabe ermöglichen.

Viele gehörlose oder schwerhörige Menschen nutzen die Deutsche Gebärdensprache (DGS) als ihre Muttersprache. DGS hat beispielsweise seinen eigenen Satzbau. Die Schriftsprache ist somit für viele eine Fremdsprache und komplexe Texte oder gesprochene Sprache sind schwer zugänglich. Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher ermöglichen eine direkte Verständigung. Schriftdolmetscher verschriftlichen das Gesagte. Dies ermöglicht die selbstbestimmte Teilnahme an Veranstaltungen für Menschen, die im Laufe des Lebens Schwerhörig oder Taub geworden sind und nicht die Gebärdensprache beherrschen.

Leichte Sprache macht Inhalte verständlich, zugänglich und inklusiv. Mit ihren Regeln sorgt sie dafür, dass Inhalte nicht nur Menschen mit kognitiven oder Lernbeeinträchtigungen, sondern auch Menschen mit Demenz oder geringen Deutschkenntnissen zugänglich sind.

Je nach Beeinträchtigung nutzen Menschen mit Behinderung unterschiedliche Technologien sogenannte technische Hilfsmittel. Zu diesen zählen beispielsweise 

  • Screenreader für blinde Menschen,
  • Vergrößerungssoftware für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen,
  • Sprachsteuerung für Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen,
  • Induktive Höranlagen, Untertitel oder Texttelefone für Menschen mit Hörbehinderung.

Alle genannten Elemente sorgen dafür, dass alle Menschen unabhängig von ihren Fähigkeiten miteinander reden, sich informieren und selbständig teilhaben können.

Genauere Informationen, Beratungsstellen, Adressübersichten von Anbietern und weiterführende Links sind untenstehend zu finden.

Gebärdensprache & verschiedene Dolmetscherdienste

Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher werden zentral in Bayern vermittelt. Für unseren Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ist die Dolmetscher Bezirkszentrale Oberbayern (DBZ) zuständig.

Die DBZ ist eine Einrichtung des Bezirkverbandes der Hörgeschädigten Oberbayern e.V. und bietet folgende weitere Leistungen an:

  • Vermittlung von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher sowie Schriftdolmetscherinnen und -dolmetscher
  • Kontaktherstellung zu Ferndolmetscher- und Telefondolmetscherdiensten 
  • Vermittlung von weiteren Kommunikationshilfen (z.B. mobile Induktionsschleifen)
  • Hilfe bei Kostenübernahmeklärung

Bitte beachten Sie:

  1. Dolmetscherdienste frühzeitig zu organisieren. Eine kurzfristige Vermittlung über das DBZ ist nicht immer möglich.
  2. Um Induktive Höranlagen benutzen zu können, muss das Hörgerät kompatibel sein.

Zum Empfangen der Signale muss die T-Spule des Hörgeräts aktiviert sein. Hierbei kann Ihnen i.d.R. ihr Hörgeräteakustiker behilflich sein.

Die BLWG Informations- und Servicestelle für Menschen mit Hörbehinderung in Oberbayern besitzt 12 mobile Induktionsschleifen die für kleinere Veranstaltungen (z.B. Vereinssitzungen, Versammlungen, Vorträge u.a.) ausgeliehen werden können. Diese können auch von Schwerhörigen ohne Hörgeräte über einen Kopfhörer verwendet werden. Die Kopfhörer sind bei den mobilen Induktionsschleifen mitenthalten.

Ferndolmetscher- und Telefondolmetscherdienste sind Angebote bei denen Gebärdensprachdolmetscherinnen oder – dolmetscher über Computer, Tablet und (mobil) Telefon dazugeschaltet werden können. Beide Angebote haben ihre Vor- und Nachteile. Genauere Informationen zu diesem Thema hat der Berufsfachverband der Gebärdensprachdolmetscher:innen Bayern e. V. Ferndolmetschen und Telefondolmetschen - BGSD-Bayern auf seiner Homepage zusammengefasst. 

  • Dolmetscher Bezirkszentrale Oberbayern (DBZ)

    Die DBZ ist die Dolmetschervermittlung des Bezirksverbands der Hörgeschädigten Oberbayern e. V.. Öffnungszeiten der DBZ sind Mo.-Fr. jeweils vormittags. Zu den Bürozeiten sind sie außerdem über die 089 543 81 10 per SMS oder per WhatsApp-Nachricht zu erreichen.

    Die die DBZ hat folgende Aufgaben:

    • die Vermittlung von Kommunikationshilfen für Deutsche Gebärdensprache in Oberbayern,
    • die Unterstützung bei der Klärung der Kostenübernahme für Dolmetschereinsätze und
    • die Bewilligung von Stiftungsgeldern


    Kontakt:
    Dolmetscher Bezirkszentrale Oberbayern (DBZ)
    Bezirksverband der Hörgeschädigten Oberbayern e. V..
    Schwanthalerstraße 76, 80336 München

    Telefon: 089 543 81 10
    Fax: 089 543 97 92 
    service@dbz-oberbayern.de
    www.dbz-oberbayern.de


  • BLWG Informations- und Servicestelle für Menschen mit Hörbehinderung in Oberbayern 

    Beratungen sind auch in Wolfratshausen und Bad Tölz möglich. Bitte Termine vorher telefonisch vereinbaren.

    • Wolfratshausen im Rathaus (Marienplatz 1); jeden 2. Donnerstag im Monat von 16:30 bis 18:00 Uhr
    • Bad Tölz im Caritas-Zentrum (Klosterweg 2); jeden 2. Montag im Monat von 14:00 bis 15:30 Uhr

    Die BLWG-Informations- und Servicestelle bietet:

    • Fachauskünfte zum Thema Hörbehinderung
    • Information zu technischen Hilfen und weiteren Kommunikationshilfen
    • Allgemeine Sozialberatung
    • Unterstützung in Belastungssituationen
    • Beratung zu Rehabilitations- und weiteren Hilfsangeboten
    • Hilfe bei der Alltagsorganisation (bei Bedarf)
    • Förderung von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen
    • Mitwirkung bei der Planung und Durchsetzung der Barrierefreiheit in der Öffentlichkeit
    • Verleih von 12 mobilen Induktionsschleifen

    Kontakt:
    BLWG Informations- und Servicestelle für Menschen mit Hörbehinderung in Oberbayern - Region Oberland Waisenhausstraße 1, 82362 Weilheim i.OB. 

    Telefon: 0881 9270 05 49
    Fax: 0881 9279 06 71
    iss-wm@blwg.de
    www.blwg.de


Gebärdensprachvideos

Informationen werden in unsere digitale Welt immer mehr über Videos vermittelt. Seien es Clips der verschiedenen Nachrichtendienste oder einfach nur Werbespots.

Gehörlose Menschen haben in der Regel keinen Zugang zu den im Video enthaltenen Informationen. Außer sie sind mit Untertiteln unterlegt oder mit Gebärdensprachvideos ergänzt.

Wobei beachtet werden sollte, dass die Deutsche Gebärdensprache (DGS) für gehörlose Menschen die erste Sprache ist die Sie sprechen. Gebärdensprache ist nicht mit der Lautsprache gleichzusetzen. Sie hat ihre eigene, sich von der der Lautsprache unterscheidende, Grammatik.

Daher ist nicht davon auszugehen, dass alle gehörlosen Menschen die deutsche Lautsprache bzw. auch Schriftsprache und somit Untertitel gleichermaßen verstehen. Diese kann wie eine Fremdsprache für Sie sein.

Können Filme selbst erstellt werden oder ein Unternehmen beauftragt? Was sollte bei den Anbietern beachtet werden? Welche Inhalte sollten in Gebärdensprache ergänzt werden? Und wie werden Gebärdensprachfilme in ein Webangebot integriert?

Zu diesen Fragen bietet der „Leitfaden zur Umsetzung von Informationen in Gebärdensprache“ Leitfaden zur Umsetzung von Informationen in Gebärdensprache | BIK für Alle (bik-fuer-alle.de) des "BIK für Alle" Antworten und weiterführende Informationen.

„BIK für Alle“ hat ebenfalls eine Übersicht von möglichen Anbietern für Gebärdensprachvideos veröffentlicht. Diese sind auf der Seite „Anbieter von Gebärdensprachvideos“ Anbieter von Gebärdensprachvideos | BIK für Alle (bik-fuer-alle.de) einsehbar. 

Technische Hilfsmittel

Am beruflichen und sozialen Leben teilzuhaben, ist für Menschen mit Behinderung nicht selbstverständlich. Ihnen stehen häufig verschiedene Hindernisse im Weg, die ihren Alltag und ihre Teilhabe erschweren. Technische Hilfsmittel können dabei helfen, diese Barrieren abzubauen oder zumindest deutlich zu verringern.

Beispiele hierfür sind Ausgabesoftware oder Braillezeilen, die Menschen mit Sehbehinderung bei der Nutzung von Computern unterstützen. Ebenso ermöglicht eine Beinprothese Menschen mit Amputationen, selbstständig zu gehen und am Leben aktiv teilzunehmen.

Das Spektrum an Hilfsmitteln ist sehr vielfältig. Auf der Internetseite  REHADAT-Hilfsmittel finden Sie ausführliche Informationen zu zahlreichen Produkten in verschiedenen Bereichen, wie zum Beispiel:

  • Arbeitsplatz & Ausbildung
  • Mobilität & Orientierung
  • Kommunikation & Information
  • Bauen & Wohnen
  • Haushalt & Ernährung
  • Versorgung & Hygiene
  • Therapie & Training
  • Orthesen & Prothesen
  • Freizeit & Sport

Finanzierung und Kostenübernahme

Die Übernahme der Kosten für Hilfsmittel richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie dem Verwendungszweck, der Art der Behinderung und den individuellen Versicherungsbedingungen.

Je nach diesen Voraussetzungen sind unterschiedliche Kostenträger zuständig, beispielsweise Kranken- und Pflegekassen oder das Inklusionsamt – in Bayern das Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Erste Informationen zu Finanzierungsfragen, Zuständigkeiten und Ansprechpartnern finden Sie ebenfalls auf der Webseite von REHADAT-Hilfsmittel Ablauf & Finanzierung | REHADAT-Hilfsmittel.

Übersetzungen in Leichte Sprache

Unter "Leichter Sprache" ist eine Form der schriftlichen oder mündlichen Kommunikation zu verstehen, die für und gemeinsam mit Menschen mit kognitiven Einschränkungen entwickelt wurde.

Texte in Leichter Sprache zeichnen sich durch kurze Sätze, einfache Wörter und eine klare, logisch aufgebaute Struktur aus. Fremdwörter werden vermieden oder erklärt. So entsteht ein Text, der für viele Menschen zugänglich ist – unabhängig von ihrem Bildungsgrad oder ihren sprachlichen Fähigkeiten.

Im Gegensatz zur Einfachen Sprache basiert Leichte Sprache auf einem festen Regelwerk. Dieses und Infos zur Worttrennung sowie Regeln für Tagungen sind auf der Website des Netzwerk Leichte Sprache Netzwerk Leichte Sprache e.V.: Regeln (netzwerk-leichte-sprache.de) abrufbar.

Um sicher zu gehen, dass möglichst jeder Mensch den Text in Leichter Sprache versteht, sollte man die Dienste eines Anbieters von Übersetzungen in die Leichte Sprache in Anspruch nehmen. Diese lassen den entsprechenden Text von Menschen mit Lernschwierigkeiten überprüfen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt dazu hilfreiche Hinweise in seinem Ratgeber „Leichte Sprache – Ein Ratgeber zur Arbeit mit Leichter Sprache, Heft 2“. Der Leitfaden enthält praktische Tipps, Kriterien für gute Übersetzungen sowie weitere Informationen zur Anwendung der Regeln. Der Ratgeber ist online verfügbar unter: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a752l-2-ratgeber-zur-arbeit-mit-leichter-sprache.pdf?__blob=publicationFile&v=2 

Mögliche Übersetzungsbüros sind auf der Internetseite des Netzwerk Leichte Sprache e.V. aufgeführt Netzwerk Leichte Sprache e.V.: Übersetzungsbüro-Finder (netzwerk-leichte-sprache.de).

Seit Februar 2025 ist die DIN SPEC 33429 „Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache“ DIN SPEC 33429 - 2025-03 - DIN Media offiziell veröffentlicht. Sie steht kostenlos auf der Website des DIN Media Verlags zum Download bereit.

Diese DIN SPEC enthält konkrete Empfehlungen für:

  • das Übersetzen von Texten in Leichte Sprache,
  • das Verfassen eigener Inhalte in Leichter Sprache sowie
  • die Gestaltung von Medieninhalten in Leichter Sprache.

Erarbeitet wurde das Dokument von einem interdisziplinären Konsortium mit Expertinnen und Experten aus der öffentlichen Verwaltung, Wissenschaft, dem Designbereich, der Übersetzungs- und Prüfpraxis sowie aus Verlagen. Besonders wertvoll war dabei die Mitwirkung von Menschen mit Lese- und Lernschwierigkeiten – ihre Perspektive stand im Zentrum der Entwicklung.

Für Texte die nach den Regeln der DIN SPEC 33429 geschrieben sind, stellt das BMAS ein kosten- und lizenzfreies Icon zur Nutzung bereit. Genauere Hintergründe und die verschiedenen Downloads sind auf der BMAS-Seite „Icon „Leichte Sprache“ zum Download“ zu finden Icon "Leichte Sprache" zum Download - BMAS.