Führerschein-Umtauschpflicht
Wer einen grauen oder rosafarbenen Führerschein hat, muss ihn umtauschen. Wer einen ab 1999 ausgestellten Kartenführerschein hat, muss ihn auch umtauschen. Wann der Umtausch erfolgen muss, hängt vom Ausstellungdatum ab.
Hinweis: für die Beantragung / Umschreibung eines Führerscheins wird kein digitales Passbild benötigt. Es wird wie bisher ein herkömmliches biometrisches Passbild benötigt (Papier).
Welche Kartenführerscheine müssen derzeit umgetauscht werden?
Kartenführerscheine, die von 2002 bis 2004 ausgestellt wurden, müssen bis 19. Januar 2027 umgetauscht werden. Auf dem Kartenführerschein ist das Ausstellungsdatum unter der Nummer 4a erkennbar.
Ich bin vor 1953 geboren, muss ich auch meinen Papierführerschein oder Kartenführerschein umtauschen?
Vor 1953 geborene müssen ihren Führerschein erst bis 19.1.2033 umtauschen, egal ob sie einen Papierführerschein oder Kartenführerschein besitzen.
Wann musste ich meinen grauen oder rosafarbenen Führerschein umtauschen?
Für Inhaber von grauen oder rosa Lappen Führerscheinen, das sind die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellten Führerscheine, gilt eine Zeitstaffel, die sich nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers richtet.
Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 endete die Frist zur Umtauschpflicht am 19. Januar 2022.
Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 endete die Frist zur Umtauschpflicht am 19. Januar 2023.
Für die Jahrgänge 1965 bis 1970 endete die Frist zur Umtauschpflicht am 19. Januar 2024.
Für die Jahrgänge 1971 und später endete die Frist zur Umtauschpflicht am 19. Januar 2025.
Welche Kartenführerscheine mussten bereits umgetauscht werden?
Die Umtauschpflicht für Kartenführerscheine, die im Zeitraum von 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, endete am 19.1.2026. Auf dem Kartenführerschein ist das Ausstellungsdatum unter der Nummer 4a erkennbar.
Ab wann kann ich meinen Führerschein umtauschen?
Aus Kapazitätsgründen wird gebeten, erst dann seinen Führerschein umzutauschen, wenn die entsprechenden Fristen zu laufen beginnen.
Kann ich meinen Führerschein online umtauschen?
Es besteht die Möglichkeit den Umtausch auch ohne Behördengang vorzunehmen. Unser Internetangebot bietet unter der Suchfunktion „Führerscheinumtausch“ die Möglichkeit an, den Antrag online zu stellen. In einer bedienerfreundlichen Version wird Ihnen die Vorgehensweise „Schritt für Schritt“ erklärt. Benötigt werden immer 1 biometrisches Lichtbild, eine Kopie des Personalausweises oder alternativ des Reisepasses (in diesem Fall ist zusätzlich eine aktuelle Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde beizufügen) und der bisherige Führerschein.
Ich möchte den Führerschein nicht online, sondern persönlich vor Ort umtauschen. Geht das?
Für den Umtausch muss ein Termin bei der Führerscheinstelle vereinbart werden. In der Regel muss nur einmal persönlich vorgesprochen werden, dann wird der neue Kartenführerschein per Direktversand durch die Bundesdruckerei zugeschickt.
Was kostet der Führerschein-Umtausch?
Der Führerschein-Umtausch kostet, je nachdem ob ein Papierführerschein in einen Kartenführerschein oder ein Kartenführerschein in einen Kartenführerschein getauscht wird, inklusive Bearbeitung, Herstellung und Übersendung 31,80 € bzw. 36,10 €.
Ich habe meinen Führerschein nicht fristgerecht umgetauscht und werde kontrolliert?
Verspätete Antragsstellungen führen zu keinen Maßnahmen der Verkehrsbehörde. Aber bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei muss man mit einem Bußgeldverfahren rechnen.
