Links: in blau und dunkelblau stiliserte Gebärmutter mit Baby und Baudecke. Rechts Text: Staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen

Finanzielle Leistungen

Finanzielle Leistungen

Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld entspricht ihrem Nettolohn und wird während der Mutterschutzfristen von Krankenkasse und Arbeitgeber jeweils anteilig gezahlt. Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Links.

Mutterschaftsleistungen familienportal.de

Mutterschaftsgeld auf schwanger-in-bayern.de


Elterngeld / Elterngeld Plus

Das Elterngeld, bzw. Elterngeld Plus unterstützt Sie und Ihren Partner finanziell nach der Geburt Ihres Kindes und erleichtert eine Unterbrechung oder Einschränkung der Berufstätigkeit. Alle Informationen zur Antragstellung (auch online möglich), zur Elterngeldberechnung, zu häufigen Fragen, etc. finden Sie auf den offiziellen Seiten des Zentrum Bayern Familie und Soziales ZBFS, sowie auf weiteren nachfolgenden Links.

Elterngeld - ZBFS

Für Geburten in Bayern sind die Elterngeldanträge bei den verschiedenen Außenstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zu stellen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und die Antragsformulare.

Elterngeld - familienportal.de


Kindergeld / Kinderzuschlag

Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sind zuständig für Kindergeld und Kinderzuschlag. Falls Sie Kindergeld erhalten und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie eventuell zusätzlich Kinderzuschlag erhalten. Informieren Sie sich über die wichtigsten Punkte zu dieser Leistung und ermitteln Sie ihren Anspruch mit dem KiZ-Lotsen auf der Homepage der Arbeitsagentur.

Zuständige Stellen für Landkreis Bad Tölz - WOR

Agentur für Arbeit - Anträge Kindergeld und Kinderzuschlag

KiZ-Lotse


Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind

Wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen, können beispielsweise kinderreiche Familien oder Alleinerziehende besondere Unterstützung durch die Landesstiftung erhalten. Die Leistungen sind freiwillig und werden nach der individuellen Notlage vergeben. Wir prüfen mit Ihnen die individuellen Voraussetzungen für einen Antrag und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind - ZBFS