Familie und Beruf
Mutterschutz
Mutterschutz steht Arbeitnehmerinnen zu, die schwanger sind oder ein Kind stillen. Dies betrifft die Gesundheit am Arbeitsplatz, den besonderen Schutz vor Kündigung, ein Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt und die Sicherung des Einkommens in dieser Zeit. Die Gewerbeaufsichtsämter der Regierungen überwachen die Einhaltung des Mutterschutzes.
Auch Arbeitnehmerinnen in Befristung, in Teilzeit, in beruflicher Ausbildung, im Praktikum, in geringfügiger Beschäftigung, als Hausangestellte, im Freiwilligendienst oder in Behindertenwerkstätten genießen Mutterschutz.
familienportal.de - Mutterschutz
Gewerbeaufsichtsamt München - Mutterschutz; Mitteilungen und Beantragung
Elternzeit und beruflicher Wiedereinstieg
Eltern, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, haben Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit um ihr Kind selbst zu betreuen. Der Anspruch auf Elternzeit besteht unabhängig vom Anspruch auf Elterngeld und zwar für beide Elternteile jeweils drei Jahre. Während der Elternzeit kann in Elternteilzeit bis zu 32 Std. pro Woche gearbeitet werden.
Wir beraten Sie gern persönlich zu allen Fragen rund um die individuelle Planung der Elternzeit, die Aufteilung innerhalb der Partnerschaft und zu Ihrem beruflichen Wiedereinstieg. Weitere Informationen finden Sie in nachfolgenden Links.
Elternzeit - familienportal.de
Wiedereinstiegsrechner - Bundesministerium Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Beruflich wieder einsteigen - Arbeitsagentur
Studium / Berufsausbildung mit Kind
Studium oder Berufsausbildung mit Kind ist möglich mit Organisationstalent, Unterstützung und guter Beratung - zum Beispiel beim Amt für Ausbildungsförderung im Landratsamt, in Beratungsstellen der Universtitäten oder im Studierendenwerk. Die Arbeitsagentur berät außerdem zur beruflichen Ausbildung in Teilzeit, eine Möglichkeit für Eltern, Ausbildung und Familie in Einklang zu bringen.
Studieren mit Kind - Studierendenwerk München Oberbayern