Wolfratshausen, 08.09.2025, AZ: 33-WOR-RS / TÖL-AD683
Zulassungsbehörde Wolfratshausen, Frau Berghofer
Geltinger Str. 27, 82515 Wolfratshausen
Telefon: 08041/505-619, Telefax: 08041/505-18540, E-Mail: ulrike.berghofer@lra-toelz.de
Zulassungsrecht;
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung für Herrn Stefan Molnar, Lärchenstr. 6, 82515 Wolfratshausen
Öffentliche Zustellung des Eingriffverwaltungsbescheides vom 19.08.2025,
AZ. 33-WOR-RS / TÖL-AD683, gemäß Art. 41 BayVwVfG i.V.m. Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs.2 VwZVG.
- Der derzeitige Aufenthaltsort des vorgenannten Empfängers ist unbekannt.
Zustellungsversuche des o.g. Bescheides durch die Post blieben unter der angegebenen Anschrift erfolglos ebenso anschließende Ermittlungen über den aktuellen Aufenthalt.
Das o.g. Schriftstück wird daher gemäß Art. 15 VwZVG öffentlich zugestellt.
Der Bescheid vom 19.08.2025, AZ. 33-WOR-RS / TÖL-AD683, liegt bei der Zulassungsbehörde Wolfratshausen des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen, Geltinger Str. 27, 82515 Wolfratshausen, während der Dienststunden zur Abholung durch den Betroffenen auf.
Es erfolgt der besondere Hinweis, dass durch die öffentliche Zustellung Fristen (z.B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (vgl. Art. 15 Abs. 2 Satz 3 VwZVG).
Der Bescheid gilt nach Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
gez.
Berghofer
Veröffentlichung am 08.09.2025