Reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU)
Bevor Kinder eingeschult werden, durchlaufen sie die Schuleingangsuntersuchung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kinder optimal auf den Schulstart vorbereitet sind. Im Landkreis wird ab diesem Herbst mit der sogenannten reformierten Schuleingangsuntersuchung begonnen. Ziel ist es, bei Bedarf eine frühzeitige Unterstützung zu bieten, um den erfolgreichen Übergang in die Schule zu fördern. Am Einschulungszeitpunkt und -alter ändert sich nichts.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung und in der Leistungsbeschreibung aus dem Bayernportal:
Press release
Leistungsbeschreibung aus dem Bayernportal
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Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Sie erhalten ein Einladungsschreiben mit den wichtigsten Informationen. Darin finden Sie Ihre PIN und QR-Codes zu unserem Online-Service Terminvereinbarung sowie einen Link auf diese Seite.
- Wurde die U8/U9 (je nach alter ihres Kindes) bereits durchgeführt? Falls nein, unbedingt einen Termin beim Kinderarzt des Vertrauens ausmachen.
- Einen Termin im Gesundheitsamt online buchen mit zugesendetem PIN.
- Anamnesebogen ausfüllen. Alternativ kann dieser auch direkt online ausgefüllt werden. Bei Bedarf können im Anhang an den Online Anamnesebogen auch weitere Dokumente angefügt werden!
- Am Tag des Termins
Bitte kommen Sie zum Haupteingang des Landratsamtes.
Mitzubringende Unterlagen: Gelbes Untersuchungsheft, Impfausweis und ausgefüllten Anamnesebogen (falls nicht online bereits ausgefüllt). Ausführliche Informationen siehe auch „Benötigte Unterlagen“!
Benötigte Unterlagen

- Gelbes Heft (Vorsorgeuntersuchungen) mit durchgeführter U8/ U9 / oder Teilnahmekarte aus dem gelben Untersuchungsheft
- Impfausweis
- Ausgefüllter Anamnesebogen zur medizinischen Vorgeschichte Ihres Kindes (liegt der Einladung bei,- kann auch online ausgefüllt werden)
- Sofern Ihr Kind einen Schwerbehindertenausweis oder einen Gesundheitspass (z.B. Allergiepass, Diabetikerausweis o. ä.) besitzt, bringen Sie bitte auch diesen mit, ebenso -falls vorhanden- Brille oder Hörgerät. Falls bei Ihrem Kind in den letzten 3 Monaten ein Hör- bzw. Sehtest gemacht wurde, können Sie eine Bescheinigung darüber vom HNO- bzw. Augenarzt mitbringen.
- Sollte es Ihnen aus triftigen Gründen nicht möglich sein, Ihr Kind persönlich zur reformierten Schuleingangsuntersuchung vorzustellen, benötigt die von Ihnen benannte Begleitperson eine Vollmacht von Ihnen.
- Falls Sie und Ihr Kind im Ausland leben und ihr Kind dort zur Schule gehen soll, benötigen wir eine Bescheinigung über eine entsprechende Untersuchung, bzw. eine Schulbescheinigung der dortigen Schule.
Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) zur reformierten Schuleingangsuntersuchung
Ist die Teilnahme an der reformierten Schuleingangsuntersuchung verpflichtend?
Ja, die Schuleingangsuntersuchung ist in Bayern eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchung. Alle Kinder müssen in den zwei Jahren vor der Einschulung an dieser Untersuchung teilnehmen. Falls ein Kind trotz Einladung durch die Sorgeberechtigten nicht zur Untersuchung vorgestellt wird, informiert das Gesundheitsamt das zuständige Jugendamt und übermittelt die entsprechenden personenbezogenen Daten. Diese Mitteilung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verweigert wird.
Wo findet die Untersuchung statt?
Die reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU) findet im Gesundheitsamt statt:
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Gesundheitsamt
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Betreten Sie das Haus über den Haupteingang des Landratsamtes. Dann im Erdgeschoss rechts dem Gang folgen. Am Ende rechts abbiegen und das Treppenhaus durchqueren. Sie stehen vor den Räumen des Schuleingangsteams.Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Siehe "Benötigte Unterlagen".
Muss mein Kind erneut an der reformierten Schuleingangsuntersuchung teilnehmen, wenn es bereits in einem anderen Landkreis oder Bundesland untersucht wurde?
Nein, allerdings benötigen wir eine Kopie der dort ausgestellten Bescheinigung.
Wird mein Kind aufgrund der früheren (reformierten) Schuleingangsuntersuchung auch früher eingeschult?
Nein, der Zeitpunkt der Einschulung sowie das Einschulungsalter bleiben unverändert
Muss mein Kind an der reformierten Schuleingangsuntersuchung teilnehmen, wenn es schulpflichtig ist, aber von der Schule zurückgestellt wird?
Ja, auch Kinder, die von der Schule zurückgestellt und erst im darauffolgenden Schuljahr eingeschult werden, müssen an der Schuleingangsuntersuchung teilnehmen.
Ist die Teilnahme an der reformierten Schuleingangsuntersuchung für „Korridorkinder“ erforderlich, die erst im nächsten Jahr eingeschult werden?
Ja, auch sogenannte „Korridorkinder“, die auf Wunsch der Eltern erst im nächsten Schuljahr eingeschult werden, sind verpflichtet, an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen.