Wohnberechtigungsschein / Wohngeld

Zur Sicherung familiengerechten Wohnens kann beim Landratsamt ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden. Dieses wird als Zuschuss zu den Aufwendungen für selbst genutzten Wohnraum gewährt, für Mieter als Mietzuschuss und für Eigentümer als Lastenzuschuss. Empfänger anderer Sozialleistungen, bei denen die Kosten für Unterkunft schon berücksichtigt sind, erhalten grundsätzlich kein Wohngeld.

Wohnberechtigungsscheine ermöglichen die Bewerbung um staatlich geförderte (Sozial-)Mietwohnungen.