Wildfluss Isar - wichtige Informationen

Aktuelle Hinweise für das Befahren der Isar - Regeln an und auf der Isar (Bootfahrverordnung) - Aufgaben der Isar-Ranger - Ansprechpartner

Die Isar ist die Lebensader des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen und schlängelt sich von Süden über den Sylvensteinsee bis an die nördliche Landkreisgrenze bei Schäftlarn.

Sie steht unter besonderem Schutz und fließt durch Landschaftsschutzgebiete bzw. Naturschutzgebiete. In diesen Schutzgebieten wie auch auf der Isar selbst gelten Regeln, Ge- und auch Verbote. Sie sind wichtig - denn ob an der Isar oder in unseren anderen Schutzgebieten: 

#Naturschutz beginnt mit Dir!

 

"Bootfahrverordnung"

Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen


Gemäß der sogenannten Gemeingebrauchsverordnung „Bootfahren“ , sowie der Ergänzung vom 03.01.2022 darf man die Isar im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zwischen 1. Juni und 15. Oktober befahren (bis Bad Tölz) bzw. von 1. Juni bis zum 31. Dezember (flußabwärts von Bad Tölz).

Im Detail:
1. Juni bis 15. Oktober: Dieser Zeitraum gilt für den Bereich der Isar im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen von der südlichen Landkreisgrenze zum Landkreis Garmisch-Partenkirchen (Fkm 244,04) bis zur Geschiebesperre Sylvensteinsee (Fkm 230,50) sowie im Abschnitt der Isar unterhalb des Sylvensteinsees (Straßenbrücke B13 / Fkm 224,00) bis zur nördlichen Landkreisgrenze zum Landkreis München (Dürnsteinerbrückebei Schäftlarn / Fkm 169,40).
1. Juni bis 15. Dezember: Dieser Zeitraum gilt für den Abschnitt der Isar ab Bad Tölz (Isarkraftwerk /Fkm 199,005) bis zur Landkreisgrenze zum Landkreis München (Dürnsteinerbrücke bei Schäftlarn / Fkm 169,40), in dem die Isar noch etwas länger befahren werden darf.

Wenn im Laufe des Jahres – z.B. aufgrund von Hochwasserereignissen – kurzfristige, vorübergehende Sperrungen von Isarabschnitten erforderlich werden sollten, halten wir Sie auf dem Laufenden.

Gemeingebrauch meint das private Befahren der Isar.

  1. Als Fahrzeuge erlaubt sind: kleine Wasserfahrzeuge ohne eigene Triebkraft (z.B. Kanus, Kajaks, Kanadier, Schlauchboote, Wildwassertaugliche/luftgefüllte Boote, mit Doppelpaddel manövrierbare Fahrzeuge). Genehmigungspflichtige Elektromotoren bei Booten, SUPs u.ä. sind nicht zulässig, um die Gewässer zu beruhigen und die Natur zu schützen.
  2. Ein Beiboot darf nicht angehängt oder Boote zusammengehängt werden.
  3. Kein Alkohol! Bootfahrer dürfen nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr im Blut haben.
  4. Kinder bis 12 Jahre und Nichtschwimmer müssen geeignete Schwimmwesten tragen.
  5. Keine Glasflaschen oder Glasgefäße, um Scherben zu vermeiden.
  6. Auf der Isar darf man nur zwischen 7 und 20.30 Uhr fahren
  7. Auf einem Boot dürfen nicht mehr als zugelassene Personen sitzen. Generell dürfen es nicht mehr als 12 Personen sein.
  8. Bleiben Sie in der Stromlinie bzw. entlang der Tiefrinne; Boote etc. dürfen nicht durch Flachwasserzonen gezogen werden
  9. Abstand halten von Kiesinseln und Kiesbankbereichen.
  10. Leise ist besser! Tonverstärker und Lautsprecher dürfen nicht benutzt werden.
  11. "Gumpenspringen" ist nicht erlaubt.

Zentrale Regelungen aus den Verordnungen in Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten

  1. Kiesinseln dürfen zeitweise nicht betreten werden, denn das gefährdet den Fortbestand mancher Kiesbrüter.
    Einige Bereiche sind als Vogelbrutplatz mit Schildern gekennzeichnet und somit von März bis Juli für Besucher gesperrt. Die sogenannten Kiesbrüter – zum Beispiel der vom Aussterben bedrohte Flussregenpfeifer – legen ihre Eier mitten auf Kiesbänke. Mit einem unbedachten Schritt auf so ein kaum sichtbares Ei könnte der Nachwuchs eines Jahres verloren gehen.
  2. Auch offenes Feuer ist nicht erlaubt (auch Grillen). Zu groß ist die Gefahr von Waldbränden. In Bayern herrscht bei weniger als 100 Metern Abstand zum nächsten Wald ein generelles Verbot für offenes Feuer. Die Ufer der Isar grenzen an vielen Stellen aber unmittelbar an Waldgebiete an. Zudem beeinträchtigen verlassene Feuerstellen und Müll die Natur.
  3. Das Campen in den geschützten Gebieten ist ebenfalls nicht erlaubt. Vielfach bleiben dann Abfälle zurück. Die zahlreichen Besucher stören tagsüber hier lebende Tiere, die dann zumindest nachts einen ungestörten Lebensraum zur Verfügung haben sollen.

Verstöße werden der unteren Naturschutzbehörde gemeldet, wo Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Was machen eigentlich die Ranger?

Unsere Isar-Ranger im Landkreis sind täglich an der Isar und am Walchensee unterwegs, informieren die Erholungssuchenden über die Tierwelt, Flora und Fauna an der Isar und haben ein wachsames Auge auf das Geschehen entlang des Flusses.
Bei Zuwiderhandlungen dürfen sie die Personalien aufnehmen, damit die Verstöße vom Landratsamt weiter verfolgt werden können. Auch die Polizei kann hinzugezogen werden.

Die Isar-Ranger haben vielfältige Aufgaben:

  • Sie halten Wege instand,
  • verrichten Mäharbeiten, um den Lebensraum bedrohter Tierarten wie der Gefleckten Schnarrschrecke zu sichern.
  • Sie sorgen auch für Info-Tafeln und die Beschilderung der Schutzgebiete.
  • Mit Exkursionen für Schulklassen und andere interessierte Bürger leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Umweltpädagogik. 
  • Darüber hinaus sind die Ranger wichtige Kontaktpersonen für Naturschutzvereinigungen und Polizei.
  • Gespräche mit Erholungssuchenden sind unverzichtbar in der Öffentlichkeitsarbeit.
  • Sie beseitigen Müll und Feuerstellen.
  • Und ganz wichtig: Die Isar-Ranger achten darauf, dass die Bestimmungen der Schutzgebiete eingehalten werden.

Die Isar und ihre Auen sind im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen als Landschafts- bzw. Naturschutzgebiet ausgewiesen und unterliegen somit den jeweiligen Verordnungen. Dabei soll die Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes erhalten und die Pflanzen- und Tierwelt geschützt werden, es geht aber auch um den Erhalt als Erholungsgebiet für die Bürger.


Kontakt:

Bitte richten Sie Presseanfragen zu den Isar-Rangern an pressestelle@lra-toelz.de

Sonstige Anfrage z.B. für Exkursionen richten Sie bitte an die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen unter Tel. 08041 505-325.