Unterrichtsbetrieb

Regelungen für alle Schulen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

Aktuelle Regelungen zum Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Bayern

Informationen zu Unterrichtsbetrieb und Infektionsschutz an Bayerns Schulen, zu Distanzunterricht sowie zu Beratungsmöglichkeiten finden Sie in den FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen.

 

Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) erlaubt ab dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch so genannte "Basisschutzmaßnahmen" in bestimmten Bereichen.

Vor diesem Hintergrund wurde im Ministerrat entschieden, dass mit Inkrafttreten zum 3. April 2022 eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen wird, die den Rahmen der vom IfSG vorgesehenen Maßnahmen des Basisschutzes ausschöpft.

  • Regelmäßige Testungen für Schülerinnen und Schüleran Schulen
    • Als Teil des „Basisschutzes“ des IfSG (vgl. §28a Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b) werden die regelmäßigen Testungen für Schülerinnen und Schüler zunächst im bisherigen Umfang fortgeführt. Dies gilt sowohl für Pool als auch für Selbsttests. Bei Infektionsfällen in einer Klasse oder Gruppe besteht weiterhin ein intensiviertes Testregime.
    • Wie bisher können auch externe Testungen durchgeführt werden, um den erforderlichen Testnachweis zu erbringen.
  • „3G“ für Lehrkräfte und sonstige an den Schulen tätige Perso-nen sowie für Schulfremde

Auch hier bleibt es im Sinne des „Basisschutzes“ bei den bisherigen Regelungen: Der Zutritt zum Schulgelände ist Lehrkräftenund sons-tigen an den Schulen tätigenPersonen sowie Schulfremden nur möglich, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind („3G“).

  • Wegfall der Maskenpflicht
  • Die Maskenpflicht an Schulen ist kein Teil des „Basisschutzes“ des IfSG. Ab dem 3. April entfällt damit für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, sonstige an den Schulen tätige sowie schulfremde Personen die Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude (einschl. Begegnungsflächen und Räumen, die von schulischen Ganztagsangeboten und der Mittagsbetreuung genutzt werden).
    Auf folgende Punkte weisen wir in diesem Zusammenhang besonders hin:
    • Grundsätzlich wird das Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen weiterhin empfohlen. Das freiwillige Tragen einer Maske ist - auch im Unterricht oder in schulischen Ganztagsangeboten sowie der Mittagsbetreuung – somit selbstverständlich weiterhin möglich.
    • In folgenden Situationen wird das Tragen einer Maske nachdrücklich empfohlen:
      • auf allenBegegnungsflächen im Schulgebäude (z. B. Gänge, Treppenhäuser, Pausenhalle)
      • nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse für die Dauer von fünf Unterrichtstagen auch während des Unterrichts am Platz
      • im freigestellten Schülerverkehr (analog zum ÖPNV).
    • Etwaige individuelleoder generelle Anordnungen der Ge-sundheitsbehörden bleiben selbstverständlich zu beachten.