Infos zur Unterrichtsform und Quarantänesituation an Schulen und Kindertagesstätten

Schulen

Bis 30. April 2022 werden noch Schultestungen vorgenommen. Danach werden durch Beschluss des Bayerischen Ministerrats vom 5. April 2022 die generellen, anlasslosen Testungen an den Schulen in Bayern ab dem 1. Mai 2022 eingestellt. Ebenfalls zum 1. Mai 2022 wird die 3G-Regelung für Lehrkräfte, sonstige an den Schulen tätige sowie schulfremde Personen aufgehoben.
(Quelle: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html; Aufruf 08.04.2022, 9:51 Uhr)


FAQ-Liste des Kultusministeriums:

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html

Alle Schulen haben gemäß der geltenden Regelungen Hygienekonzepte entwickelt. Sie wurden an die jeweilige Situation der Schule angepasst. Bitte informieren Sie sich daher bei Fragen direkt bei Ihrer Schule.


Kinderbetreuungseinrichtungen

Noch nicht eingeschulte Kinder dürfen ab Vollendung des ersten Lebensjahres Angebote von Kindertageseinrichtungen, Heilpädagogischen Tagesstätten und Kindertagespflegestellen nur besuchen, wenn sie in der Einrichtung an PCR-Pooltestungen teilnehmen oder wenn ihre Personensorgeberechtigten drei Mal wöchentlich einen Testnachweis nach § 3 Abs. 5 Nr. 1 oder 2 hinsichtlich des Kindes erbringen oder glaubhaft versichern, dass bei dem Kind vor höchstens 24 Stunden ein Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen wurde. (Quelle: aus 16. IfSMV  § 5)

 

In welchen Schulen oder Kindertagesstätten sind Klassen/Gruppen in Quarantäne? (Einzelfälle werden nicht gelistet; Stand 11.02.2022)
Schulen  
ggf. Indexfälle, aber keine ganzen Klassen betroffen  
   
Kindertageseinrichtungen
 
ggf. Indexfälle, aber keine ganzen Gruppen betroffen  

 

Hinweis zur Übersicht

Die Liste wird täglich von Montag bis Freitag gepflegt. Sollte durch ein Bekanntwerden eines Indexfalles am Wochenende eine Gruppe/Klasse einer Einrichtung von einer Quarantäne betroffen sein, wird dies am Montag nachgetragen.

In der Übersicht werden nur die Gruppen/Klassen nur gelistet, für welche das Gesundheitsamt aufgrund der aktuell geltenden Regelungen eine Quarantäne ausgesprochen hat. Einzelfälle werden nicht mehr neu gelistet. (s.a. weiter unten: Informationen zur Quarantäne einer Kontaktperson)

Am 7. Tag nach Bekanntwerdung werden Klassen/Gruppen in der Regel wieder von der Liste entfernt.

 

Was passiert bei einem positiven Fall an einer Schule oder in einer Kindertagesstätte?

Die Einrichtung informiert die betroffenen Erziehungsberechtigten über das weitere Prozedere.

Grundsätzlich gilt für positiv getestete Schülerinnen und Schüler bzw. Kinder in Kindertageseinrichten das, was für alle positiv getesteten Personen gilt:

  • Die Isolation endet an Tag 5, wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Tag 0 ist der Tag, an dem der Abstrich entnommen wurde.
  • Liegt an Tag 5 der Isolation keine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden vor, dauert die Isolation zunächst weiter an, bis seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt, höchstens aber bis zum Ablauf von zehn Tagen.
  • Eine Freitestung ist nicht erforderlich.
  • Wird nach einem mittels zertifiziertem Antigentest ermittelten positiven Testergebnis ein PCR-Test durchgeführt, endet die Isolation, sofern der PCR-Test ein negatives Testergebnis aufweist.
  • Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige an der Schule beschäftigte Personen können unmittelbar nach Ablauf der jeweiligen Isolationsdauer in den Schulbetrieb zurückkehren.

 

Informationen zur Quarantäne einer Kontaktperson

Negativ getestete Schülerinnen und Schüler können auch bei einem positiven Fall in der Klasse weiter den Unterricht besuchen. Testungen der Schülerinnen und Schüler werden fünf Tage lang täglich vorgenommen. Bei einem weiteren positiven Fall beginnt die Frist von fünf Tagen aufs Neue.