Richterliches Ehrenamt am Verwaltungsgericht

Richterliche Tätigkeit

Die  rechtsprechende  Gewalt  wird  durch  Berufsrichterinnen  und  -richter  sowie  durch  ehrenamtliche  Richterinnen  und  Richter  ausgeübt.  Bei  den  Verwaltungsgerichten  entscheidet  im  Rahmen  einer  mündlichen  Verhandlung  die  Kammer  in  der  Besetzung  von  drei  Berufsrichtern  und  zwei  ehrenamtlichen  Richtern.  Die  ehrenamtlichen  Richter  wirken  bei  der  mündlichen  Verhandlung  und  der  Urteils-findung in gleichem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichter mit und tragen dieselbe Verant-wortung  für  die  Entscheidung  wie  diese.  Sie  entscheiden  gemeinschaftlich mit den Berufsrichtern.

(Zitat aus Broschüre "Richerliches Ehrenamt beim Verwaltungsgericht")