Richterliche Tätigkeit
Die rechtsprechende Gewalt wird durch Berufsrichterinnen und -richter sowie durch ehrenamtliche Richterinnen und Richter ausgeübt. Bei den Verwaltungsgerichten entscheidet im Rahmen einer mündlichen Verhandlung die Kammer in der Besetzung von drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern. Die ehrenamtlichen Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteils-findung in gleichem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichter mit und tragen dieselbe Verant-wortung für die Entscheidung wie diese. Sie entscheiden gemeinschaftlich mit den Berufsrichtern.
(Zitat aus Broschüre "Richerliches Ehrenamt beim Verwaltungsgericht")