Gemäß § 18d SGB II wird bei jedem Jobcenter ein Beirat gebildet.
Der Beirat berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Eingliederungsmaßnahmen zur Betreuung und Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Dem Beirat gehören 16 Mitglieder an.
Der Beirat tagt nach Bedarf, mindestens jedoch zwei Mal im Jahr.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben setzt sich der Beirat für das Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen aus den Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen.