Mittlerer Schulabschluss und qualifizierender Abschluss an der Mittelschule

Informationen zum Abschluss der Mittelschule, Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule und Mittleren Schulabschluss an der Mittelschule

Abschlüsse der Mittelschule in Bayern

Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule

Dieser Abschluss wird an Schülerinnen und Schüler verliehen, die die Jahrgangsstufe 9 erfolgreich besucht haben. Den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule erhält, wer die neunte Klasse der Mittelschule bestanden hat. Dies ist der Fall, wenn das Jahreszeugnis einen Notenschnitt (ohne die Sportnote) von 4,0 oder besser aufweist und nicht mehr als dreimal die Note Fünf enthält (die Note Sechs zählt dabei wie zweimal Fünf).

Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule in der Praxisklasse und Deutschklasse

Schülerinnen und Schüler, die mindestens im 9. Schulbesuchsjahr sind und die eine Praxisklasse oder Deutschklasse besuchen, haben die Möglichkeit, den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule mit dem Bestehen einer theorieentlasteten Abschlussprüfung zu erlangen.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Durchschnittsnote 4,0 oder besser ist.

Qulifizierender Abschluss der Mittelschule

Der qualifizierende Abschluss der Mittelschule ist eine besondere Leistungsfeststellung, der sich Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 9 zusätzlich unterziehen können. Dabei müssen sie sich am Ende der neunten Klasse in bestimmten Fächern eine besondere Prüfung (schriftlich, praktisch und mündlich) ablegen.
Wer bei der Gesamtbewertung mindestens die Note 3,0 erreicht, erhält das Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule. Die Teilnahme ist freiwillig.

Mittlerer Schulabschluss an der Mittelschule

Der mittlere Schulabschluss an der Mittelschule verleiht u. a. die Berechtigung, weiterführende Schulen, z. B. die Fachoberschule, zu besuchen - und ist damit gegenüber dem Wirtschafts- und Realschulabschluss gleichwertig.

An der Mittelschule gibt es mehrere Möglichkeiten, einen mittleren Schulabschluss zu erreichen:

  • Mit dem Abschlusszeugnis des Mittlere-Reife-Zuges der Mittelschule wird der mittlere Schulabschluss bescheinigt. Das Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 ist Voraussetzung.
  • Besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9, die nicht den M-Zweig besuchen, können nach dem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in zwei weiteren Jahren in sog. Vorbereitungsklassen den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule erreichen ("9+2-Modell").
  • Mit abgeschlossener Berufsausbildung können Mittelschüler auf zwei Wegen einen mittleren Schulabschluss erwerben:
    • Durch den Qualifizierten Beruflichen Bildungsabschluss (Quabi). Voraussetzungen für den Quabi sind der qualifizierende Abschluss der Mittelschule (Quali), Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser und der Nachweis über mindestens ausreichende (= Note 4) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen; Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsschule vor dem 01.08.2011 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit dem Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 2,5 oder besser und dem Nachweis über mindestens befriedigender (= Note 3) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen, verliehen werden.
      Dieser Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch die Englischnote im Zeugnis über den erfolgreichen oder den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule oder durch die Englischnote im Abschlusszeugnis der Berufsschule, sofern Englisch Pflichtfach ist.
      Das Zeugnis über den Quabi wird von der Mittelschule ausgestellt, an der der Quali erworben wurde.
    • Über die Berufsschule oder über eine mindestens zweijährige Berufsfachschule.

Abschlüsse für externe Bewerber

Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den jeweiligen Abschluss nicht erwerben können oder die keiner Schule angehören, können an öffentlichen Mittelschulen

  • die Prüfungen zum erfolgreichen Abschluss der Mittelschule,
    • die besonderen Leistungsfeststellungen zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule sowie
    • die Prüfungen zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule
     

    als andere (sog. externe) Bewerberinnen und Bewerber ablegen.

    Beim erfolgreichen Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür an der zuständige Mittelschule anmelden.

    Beim qualifizierenden Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür bis spätestens 1. März an der zuständigen Mittelschule anmelden.

    Beim mittleren Schulabschluss an der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür bis spätestens 1. Februar (vgl. § 33 Abs. 2 Satz 1 MSO) an der zuständigen Mittelschule, die eine Jahrgangsstufe 10 führt, anmelden.

 

Termine

Hier gelangen Sie zum Terminkalender des Bayerischen Staatsministeriums für Untericht und Kultus.