Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Unsere Aufgabe ist es, die Asylbewerber während des Asylverfahrens rechtlich zu betreuen und die Gewährung der Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sicherzustellen.


Rechtliche Betreuung im Asylverfahren 



Während des Asylverfahrens

Individuelle Wünsche des jeweiligen Asylbewerbers sind während des Asylverfahrens zu beachten. So kommt es häufig vor, dass der Einzelne konkrete Verteilungswünsche hat, die bisher nicht berücksichtigt wurden. Es kann daher ein Antrag auf länderinterne (d. h. innerhalb Bayerns) oder länderübergreifende (d. h. in andere Bundesländer) Umverteilung gestellt werden. Dieser ist direkt an die Regierung von Oberbayern zu stellen. Der Antrag wird allerdings nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt; dies wären beispielsweise der Umzug zu Ehegatten (nicht jedoch Bruder, Cousine, …) oder aufgrund medizinischer Notwendigkeit.

Überdies entscheidet das Ausländeramt über die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme unter Beteiligung der Agentur für Arbeit (das notwendige Formular finden Sie hier) und gibt Bescheinigungen über die Aufenthaltsgestattung während des Asylverfahrens aus bzw. verlängert diese.


Nach Abschluss des Asylverfahrens


Sofern das Asylverfahren positiv endet, wird vom Ausländeramt in der Regel ein Aufenthaltstitel ausgestellt.
Ein weiterer großer Aufgabenbereich umfasst die Aufenthaltsbeendigung nach einer den Asylantrag ablehnenden Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Personen, deren Ausreise z. B. aufgrund gesundheitlicher Probleme oder fehlender Passdokumente nicht möglich ist, erhalten vom Ausländeramt eine Bescheinigung über die Duldung. Auch mit dieser Bescheinigung ist es in bestimmten Fällen möglich, mit Genehmigung der Ausländerbehörde eine Arbeit aufzunehmen.

 

Weiterführende Informationen zum Asylverfahren finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das allein über den Asylantrag entscheidet.

Wer hat Anspruch auf diese Leistungen?


Leistungsberechtigt sind beispielsweise Ausländer, die nach Deutschland eingereist sind und sich im Asylverfahren befinden. Daneben haben Ausländer, die im Asylverfahren als Asylberechtigte abgelehnt wurden, aber weiterhin in Deutschland bleiben können, da ein Ausreisehindernis besteht, ebenfalls einen Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz.


Welche Leistungen werden gewährt?


Die Unterbringung der Asylbewerber wird durch das Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen gewährleistet; durch einen externen Ansprechpartner vor Ort (z.B. Verein Hilfe von Mensch zu Mensch e.V.) erhalten die Bewerber zusätzliche Unterstützung bei der Erledigung täglicher Aufgaben. Weiterhin werden Leistungen für Verpflegung (teilweise in Form von Barzahlungen und teilweise als Gruppenverpflegung in der Unterkunft) und Bekleidung sowie ein Taschengeld gewährt, das die Mobilität und den Kauf von notwendigen Gesundheits- und Körperpflegemitteln und von Waren des täglichen Gebrauchs ermöglicht. Das Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen gewährleistet außerdem die Krankenversorgung sowie die notwendigen Behandlungen bei Schwangerschaft und Entbindung.

Die Asylsozialberatung wird in unserem Landkreis vom Verein Hilfe von Mensch zu Mensch e.V. durchgeführt.