Kreisrechnungsprüfungsamt, Datenschutzbeauftragter

Alle bayerischen Behörden, die personenbezogene Daten verarbeiten, haben einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Antrag Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO

Sie können online Ihre Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO gelten machen (z. B. eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten beantragen). Sie müssen sich dazu über die BayernID anmelden.

Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte

Sie können online eine Beschwerde an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen. Sie müssen sich dazu über die BayernID anmelden.

Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat folgende gesetzlichen Aufgaben:

  • Unterrichtung und Beratung
  • Überwachung
  • Beratung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  • Unterstützung der Betroffenen
  • Stellungnahme vor dem Einsatz automatisierter Verfahren
  • Stellungnahme zu geplanten Videoüberwachungen

Weitere Aufgaben:

  • Umsetzung der Meldung von Datenpannen an die Aufsichtsbehörde
  • Die Koordinierung bei der Umsetzung der Rechte der Betroffenen nach Art. 12 ff. der DSGVO.

Das Kreisrechnungsprüfungsamt führt im Auftrag des Landrats die Kassenprüfung durch.

 

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