Das Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen ist für die Grundversorgung nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) verantwortlich. Landkreisbürger die nicht in der Lage sind Ihren Lebensunterhalt aus eignen Mitteln zu bestreiten, können beim Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen finanzielle Unterstützung beantragen. Dies könnte z.B. sein, wenn das Kurzarbeitergeld nicht ausreicht um die Kosten für den Lebensunterhalt und/oder die Miete zu decken.Telefonische Auskunftsstelle: 08041 7854 777. Das Jobcenter ist nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Die Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie unter www.lra-toelz.de/Jobcenter.
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