Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in betroffenen Berufen können sich auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums über alle geltenden Regeln zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht informieren:
Das bayerische Gesundheitsministerium hat ein digitales Meldeportal geschaffen, auf dem Unternehmen gemäß dem Infektionsschutzgesetz Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem zuständigen Gesundheitsamt melden können: