Informationen zu Schulen, Kindertagesstätten und Schuleinschreibung

Schule

Derzeit läuft in Bayern der reguläre Schulbetrieb. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn lokal gegengesteuert werden muss.

Schulen haben gemäß der geltenden Regelungen Hygienekonzepte entwickelt, die an die jeweilige Situation der Schule angepasst wurden. Bitte informieren Sie sich daher bei Fragen direkt bei Ihrer Schule.

Kindertageseinrichtungen

Die Einrichtungen sind in der Regel geöffnet. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn lokal gegengesteuert werden muss.

 

Was passiert bei einem positiven Fall an einer Schule oder in einer Kindertagesstätte?

Wenn dem Gesundheitsamt ein Fall an einer Schule bekannt wird, setzt es sich mit der infizierten Person bzw. deren Erziehungsberechtigen sowie mit der Schulleitung in Verbindung. Der gesamte Klassenverband, dem die infizierte Person angehört, muss gemäß der Vorgaben des Gesundheitsministeriums für 14 Tage in Quarantäne.

Zusätzlich wird ermittelt, welche weiteren Personen als Kontaktpersonen I oder Kontaktpersonen II einzustufen sind.

Kontaktpersonen der Kategorie I...

  • ...müssen für zwei Wochen in Quarantäne.
  • Sie werden auf Einladung des Gesundheitsamtes getestet.
  • Das Gesundheitsamt nimmt dazu Konkat mit den Betroffenen auf.
  • Sollten Sie bereits darüber informiert werden, dass Sie direkten Kontakt mit einer infizierten Person hatten, wird empfohlen sich sofort in Quarantäne zu begeben. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall selbst mit dem Gesundheitsamt unter g-amt@lra-toelz.de oder unter 08041-505 483 in Verbindung.

Kontaktpersonen der Kategorie II...

...müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Entscheidend ist, ob, wie lange und in welcher Distanz Kontakt zur infizierten Person im infektiösen Zeitraum bestand. Der infektiöse Zeitraum beträgt zwei Tage vor der Testung.

Wichtig ist: Nur das Gesundheitsamt kann die Quarantäne aufheben.