Informationen für betroffene Betriebe im Tourismus und Gäste

Informationen für Gäste, Gastronomie und Tourismus

Tölzer Land Tourismus hat für Beherbergungsbetriebe und touristische Leistungsträger aktuelle Informationen zusammengestellt unter www.toelzer-land.de/coronavirus

 

Hinweise für Betreiber von Hotels und Beherbergungsbetriebe

Der Betrieb von Hotels und Beherbergungsbetrieben und die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken ist untersagt (zur Pressemitteilung)

Unter www.stmwi.bayern.de/coronavirus hat das bayerische Wirtschaftsministerium für Unternehmen eine Seite mit Informationen bzgl. des Coronaviruses zusammengestellt. Hier sind auch Informationen zum „Hilfspaket für die Wirtschaft“ und zu „Soforthilfe Corona“. Die Antragsformulare für die "Soforthilfe Corona" für Betriebe und Freiberufler  sind unter www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ abrufbar. Der Antrag ist einzureichen entweder per Mail an: soforthilfe_corona@reg-ob.bayern.de oder schriftlich an: Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München abrufbar.

Sie möchten einen Antrag stellen und haben Fragen?  

Unter www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/faq finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Eine Hotline für Unternehmen ist eingerichtet. Sie erreichen die Service-Hotline des Bayerischen Wirtschaftsministeriums für Fragen rund um das Coronavirus per E-Mail unter coronavirus-info@stmwi.bayern.de und telefonisch unter 089 2162-2101 (Mo.–Do.: 07:30 – 17:00 Uhr, Fr.: 07:30 – 16:00 Uhr). Bitte beachten Sie: Die Coronavirus-Hotline des StMWi erteilt keine rechtlichen Auskünfte.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Wirtschaftsforum Oberland e.V.

Anfragen und Anträge zur Allgemeinverfügung „Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie“ richten Sie bitte an wifoe@lra-toelz.de

Corona und die Wirtschaft - Was erlaubt ist und was nicht erlaubt ist:
www.stmwi.bayern.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/pm/43321/