Überwachung der Abfallströme

Zum Kreis der Nachweispflichtigen gehören Abfallerzeuger, Abfallbesitzer, Einsammler und Beförderer von Abfällen und Abfallentsorger.

Wir sind u. a. zuständig für:

 

  • Zuteilungen von Abfallerzeugernummern
  • Beantragen von Abfallverwerternummern beim Landesamt für Umweltschutz (Antrag ist über das Landratsamt beim LfU zu stellen)
  • Freistellungen von Nachweispflichten z. B. bei Freiwilliger Rücknahme von Abfällen
  • Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft
  • Einsatz von Bioabfällen in Biogasanlagen
  • Verwertung von mineralischen Abfällen (Bauschutt) im Waldwegebau