Zum Kreis der Nachweispflichtigen gehören Abfallerzeuger, Abfallbesitzer, Einsammler und Beförderer von Abfällen und Abfallentsorger.
Wir sind u. a. zuständig für:
- Zuteilungen von Abfallerzeugernummern
- Beantragen von Abfallverwerternummern beim Landesamt für Umweltschutz (Antrag ist über das Landratsamt beim LfU zu stellen)
- Freistellungen von Nachweispflichten z. B. bei Freiwilliger Rücknahme von Abfällen
- Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft
- Einsatz von Bioabfällen in Biogasanlagen
- Verwertung von mineralischen Abfällen (Bauschutt) im Waldwegebau