Unzulässige Abfallentsorgung

Maßnahmen bei unzulässigen Abfallentsorgungen (Schrottfahrzeuge, wilder Müll)

Wir veranlassen die Entsorgung von wilden Abfallablagerungen sowie von abgestellten Schrottfahrzeugen. Hinweise aus der Bevölkerung auf Verursacher von „wilden“ Abfallablagerungen nehmen wir gerne entgegen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten werden Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt. Den Verursachern drohen empfindliche Geldbußen.