Region 17

Das Konzept des Regionalplans

Leitlinie der Regionalplanung ist eine nachhaltige Raumentwicklung. Sie führt die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen zu einer dauerhaften, ausgewogenen sowie umweltgerechten Ordnung gleichwertiger und gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen, ohne die charakteristischen Eigenarten der Region zu verlieren. Er dient als langfristig und fachübergreifend abgestimmtes Gesamtkonzept für die Region 17 Oberland.

Woraus besteht der Regionalplan?

Im Regionalplan sind Festlegungen für die gesamte Region oder für Teilräume der Region formuliert

Regionalplanung für die Region 17

Der Planungsverband Region Oberland ist der gesetzlich vorgesehene Zusammenschluss von Gemeinden und Landkreisen der Planungsregion Oberland (Region 17). Er repräsentiert rund 446.232 Einwohner. Mitglieder sind die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach und Weilheim-Schongau sowie alle Gemeinden dieser Landkreise. Verbandsvorsitzender Josef Niedermaier ist Landrat des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen. Der Verbandsvorsitzende und seine drei Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte regelmäßig für 6 Jahre gewählt. Der Verbandsvorsitzende vollzieht die Beschlüsse, erledigt die laufenden Angelegenheiten und vertritt den Planungsverband nach außen.

Im Norden grenzt das Regionsgebiet an den großen Verdichtungsraum München, von dem starke wirtschaftliche und kulturelle Impulse ausgehen. Ziele für die Region sind daher die Entwicklung zu einem gleichwertigen und eigenständigen Lebensraum und gleichzeitig die Erhaltung der Identität und der gewachsenen Strukturen in den einzelnen Teilräumen. Der nördliche Teil der Region (Alpenvorland) ist geprägt von einer Vielzahl leistungsstarker, mittelständischer Unternehmen und Handwerksbetriebe. Im südlichen Teil steht auf Grund der landschaftlichen Vielfalt und der attraktiven Ausstattung mit Bergen und Seen die Funktion des Erholungs- und Fremdenverkehrs an vorderster Stelle. Unter Berücksichtigung der ökologischen Belange hat hier die Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft als Grundlage für ein vielfältiges Kultur- und Freizeitangebot höchste Bedeutung.

 

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