Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft
Auskunft erteilt:
Formulare, Merkblätter, Online-Services:
Aufgabenbeschreibung des Bayerischen Behördenwegweisers
Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.
Beschreibung
Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann Ihnen Auskunft zu sogenannten altlastenverdächtigen Flächen bzw. Altlasten erteilen. Dabei handelt es sich um Flächen, von denen aufgrund von schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetz Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.
Altlastverdächtige Flächen können z. B. ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) und ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte) sein, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen ergeben sich aus dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG).
Verfahrensablauf
Der Antrag kann formlos erfolgen. Er muss die postalische Anschrift sowie Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück, sowie die erforderlichen Unterlagen enthalten.
Notwendige Unterlagen
- Eigentümer: Eigentumsnachweis (Eigentumserklärung oder Kopie Grundbuchauszug)
- Nichteigentümer: Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers (wenn nicht vorhanden, muss die Behörde den Eigentümer anhören)
- Flurkartenauszug oder Lagekarte
Kosten
Die Kosten richten sich nach Art. 12 Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG).
Rechtsvorschriften
Links
Verwandte Leistungen
Stand: 23.09.2020
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe
BayernPortal)
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